Inhalte mit dem Schlagwort „Kündigungsfrist“

07. Juli 2023

Videoüberwachung berechtigt zur fristlosen Kündigung

Kamera die in der Ecke eines Zimmers montiert ist
Urteil des AG München vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/19

Das Anbringen einer Videoüberwachungskamera im Hausflur, insbesondere vor dem Zimmer eines Untermieters, berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Denn die ständige Überwachung des Flurs, der auch das Zimmer des Untermieters mit Küche und Bad verbindet, verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht erheblich. Dem Untermieter kann hier nicht zugemutet werden die Kündigungsfrist bis zur regulären Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche Kündigung abzuwarten. Eine Klausel in den AGB des Mietvertrages spricht außerdem nur von einer Kamera im Freien, nicht in der Wohnung selbst. Eine vorherige Abmahnung durch den Untermieter war nicht nötig, da die Weigerung des Vermieters die Kamera zu entfernen deutlich die Erfolglosigkeit dessen gezeigt hatte.

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14. Mai 2018

Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugsdatum möglich

Schritzug Kündigung auf Schreibmaschine getippt
Urteil des OLG München vom 18.01.2018, Az.: 29 U 757/17

Die Formulierung, es bestehe ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge für den Fall eines Umzugs unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ab Umzugstermin stellt keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. Eine solche Angabe enthält keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die Rechte des Verbrauchers, sondern gibt die Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 46 Abs. 8 TKG zutreffend wieder. Demnach steht dem Verbraucher ein Kündigungsrecht bei einem Umzug zu, falls der Telekommunikationsdienst am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Diesbezüglich beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst ab dem tatsächlichen Umzug. Der Verbraucher wird durch den Hinweis auf dieses Kündigungsrecht nicht davon abgehalten, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Umzugskündigungserklärung abzugeben – denn eine solche ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.

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10. April 2018

Kündigungsfrist für DSL-Vertrag bei Umzug ist verbraucherschutzkonform

Post-It mit "Kündigung" geklebt auf Terminplaner
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2017, Az.: I-20 U 77/17

Ein Telekommunikationsdienstleister, der seinen Kunden im Falle eines Umzugs eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Umzugsdatum für Verträge zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste zugesteht, verstößt dadurch nicht gegen Verbraucherschutzrecht. Die Kündigungsfrist für Kabel-, DSL- und LTE-Verträge sollte nach Ansicht des Klägers schon vor dem tatsächlichen Umzug beginnen, weil nach dem Umzug keine Leistung durch den Anbieter erbracht werde. Die Klage blieb erfolglos, da Verbraucher nach Ansicht des Gerichts durch den Hinweis der Beklagten auf die Kündigungsfrist nicht davon abgehalten werden, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Kündigungserklärung abzugeben. Die beanstandete Äußerung sei deshalb weder gemäß § 3 Abs. 1 UWG unlauter noch stelle sie eine verbraucherschutzwidrige Praktik nach § 2 UKlaG dar.

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27. Juni 2017

6 Monate Kündigungsfrist für einen Internet-Forennutzungsvertrag

Login-Maske für User
Urteil des AG Kerpen vom 10.04.2017, Az.: 102 C 297/16

Für einen Internet-Forennutzungsvertrag finden die Regeln des Dienstvertrages Anwendung, ein solcher kann hierbei ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt in Anlehnung an § 624 S. 2 BGB sechs Monate, die außerordentliche Kündigung setzt eine Abmahnung voraus. Eine Kündigungserklärung liegt dabei in einer Einschränkung der Schreibrechte für einen Nutzer nicht vor.

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25. Februar 2016

Zum Sonderkündigungsrecht eines TK-Vertrags bei Umzug an anderen Ort

Möbelpacker tragen sofa aus einem Lieferwagen, Umzug
Urteil des AG Köln vom 25.01.2016, Az.: 142 C 408/15

Kündigt ein Verbraucher seinen Telekommunikationsvertrag und stützt seine Kündigung dabei auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs an einen anderen Ort, an dem die Telekommunikationsleistungen des Vertragspartners nicht angeboten werden gem. § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG, so wird die Kündigung frühestens dann wirksam, wenn der Umzug tatsächlich erfolgt ist.

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05. März 2011

Gesetzliche Kündigungsfristen im Webhosting-Vertrag nicht per AGB abdingbar

Urteil des BGH vom 27.01.2011; Az.: VII ZR 133/10

a) Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Dieses Kündigungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht.
b) Die Bemessung der nach § 649 Satz 2 BGB zu zahlenden Vergütung orientiert sich nicht an den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.
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20. März 2009

6-Tages Frist bei Kündigung des Telefonfestnetzanschlusses keine Benachteiligung des Kunden

Urteil des BGH vom 12.02.2009, Az.: III ZR 179/08 Die AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens "Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der zuständigen Niederlassung der X (= Anbieter) oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag." verstößt nicht gegen Treu und Glauben.
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