Inhalte mit dem Schlagwort „Kündigungsrecht“

30. Oktober 2020

Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam

Eine Ärztin sitzt an einem Schreibtisch und notiert etwas auf einem Klemmbrett
Pressemitteilung des BGH vom 08.10.2020, Az.: III ZR 80/20

Ein medizinisch veranlasster Kuraufenthalt ist nach seinem inhaltlichen Schwerpunkt als Behandlungsvertrag im Sinne des § 630a BGB zu qualifizieren. Im Rahmen des Behandlungsvertrages steht dem Patienten ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu, weil es sich um einen Dienst höherer Art handelt, der auf besonderem Vertrauen beruht. Dieses Kündigungsrecht per AGB an eine Schadensersatzpflicht zu koppeln, ist unwirksam, weil es dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zuwiderläuft.

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18. März 2019

Sky zu nachträglichen Änderungen am Programm teilweise nicht berechtigt

Fernbedienung, Video on Demand
Urteil des LG München I vom 08.11.2018, Az.: 12 O 1982/18

Eine nachträgliche Änderung des Programminhalts ist für den Kunden nicht zumutbar und damit unwirksam, weil für diesen weder kalkulierbar noch absehbar ist mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist. Ein Änderungsvorbehalt bei Sportkanälen- und Paketen ist ebenfalls unwirksam, da die Klausel keine Einschränkungen den Umfang der möglichen Änderungen betreffend enthält. Eine weitere Klausel, wonach Sky den Vertrag aus technischen oder lizenzrechtlichen Gründen abändern kann ist weiter wirksam. Beide Seiten haben in diesem Fall ein Interesse an der Änderung des Vertrages und ein Kündigungsrecht wird in angemessenem Umfang gewährt.

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30. November 2017

Krankenkasse muss deutlich auf Beitragserhöhung hinweisen

Zwei Gesundheitskarten liegen halb übereinander
Urteil des LG Hamburg vom 11.07.2017, Az.: 312 O 290/16

Im Fall einer Zusatzbeitragserhöhung, muss die Krankenkasse dies dem Versicherten deutlich darstellen. Es muss weiter verständlich und eindeutig auf das konkret entstehende Sonderkündigungsrecht gem. den Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V hingewiesen werden. Ein allgemeiner Hinweis genügt nicht, es ist ein individueller Hinweis auf das konkrete Kündigungsrecht des angesprochenen Mitglieds erforderlich.

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20. März 2014

AGB eines Fitnessstudios

Urteil des LG Koblenz vom 19.12.2013, Az.: 3 O 205/13

Folgende AGB eines Fitnessstudiobetreibers sind unwirksam:

-Eine Sperrung der Mitgliedskarte bei ausbleibenden Zahlungen, insoweit die Klausel die Bedingungen der Sperrung nicht näher beschreibt;

- Der Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsgrundes wegen Schwangerschaft;

- Zustimmung zur Videoberwachung, insoweit nicht hinreichend konkretisiert wird, welche Bereiche von der Videoüberwachung betroffen sind.

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14. November 2011

Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art

Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10

Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
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02. September 2011

Kündigungsrecht bei Internetsystemvertrag

Urteil des BGH vom 24.03.2011, Az.: VII ZR 135/10

Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Der Unternehmer muss zur Begründung seines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB grundsätzlich vortragen, welcher Anteil der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen entfällt und darüber hinaus vertragsbezogen darlegen, welche Kosten er hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen erspart hat.
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17. März 2010

Kündigungsausschluss und Beweislastumkehr zu Lasten eines Verbrauchers in AGB unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.02.2010, Az.: 12 O 578/08 Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung geregelter Kündigungsausschluss ist unwirksam, sofern lediglich ein entsprechender Hinweis auf das Gesetz erfolgt. Da Verbraucher aber den Inhalt der gesetzlichen Norm regelmäßig nicht kennen, bedarf es somit weiterer Ausführungen, um den Gehalt der Vorschrift erfassen zu können. Zudem ist eine formularmäßige Erklärung eines Verbrauchers zur Beweislastumkehr über das Bestehen eines Widerrufrechts unzulässig.
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