Zahlung des Kunstwerks auch bei Nichtgefallen
Bestellt ein Auftraggeber einen Videoclip, so ist er auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn dieser ihm nicht gefällt. Bei einem Videoclip handelt es sich um ein Kunstwerk, welches der künstlerischen Gestaltungsfreiheit unterliegt (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG). Das bloße Nichtgefallen des Auftraggebers führt hierbei nicht automatisch zu einem Mangel an der Sache. Der Auftraggeber kann dem Künstler zwar konkrete Vorgaben zur Gestaltung geben, welche seine künstlerische Freiheit einschränken. Für diese Art von Vorgaben trägt jedoch der Auftraggeber die Beweislast.