„In der Regel“ ist in der Regel unzulässig
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011, Az.: 6 W 55/11
Weiterlesen mehr Top-UrteileEnthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.