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Inhalte mit dem Schlagwort „Kunstfreiheit“
25. April 2014 Urteil des LG Düsseldorf vom 27.03.2014, Az.: 37 O 6/14 UDie Bezeichnung eines Buches mit „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist nicht zulässig, weil dadurch geschützte Werktitel der 4 Bücher der „Wanderhuren“-Reihe verletzt werden. Aufgrund des Bekanntheitsgrades der „Wanderhuren“ Romane kann eine Verwechslungsgefahr mit diesen nicht ausgeschlossen werden. Dabei tritt die Kunstfreiheit zur Gestaltung von Werktiteln hinter Rechten aus dem Markgengesetz an dem Titel der „Wanderhure“ zurück.
Weiterlesen 07. März 2014 Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.02.2013, Az.: 11 U 37/12Das Scannen von urheberrechtlich geschützten Bildnisarbeiten ist zulässig, wenn die Vervielfältigung nur zu privatem Gebrauch ohne Erwerbszwecke erfolgt. Die Tatsache, dass die Werke zum Zeitpunkt der Vervielfältigung noch nicht veröffentlicht waren, lässt die Anwendbarkeit der Schrankenregelung auch nicht im Wege verfassungskonformer Auslegung entfallen.
Weiterlesen 22. Januar 2013 Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2012, Az.: OVG 1 S 117.12 Die sogenannten „Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich dem Grundrecht auf Kunstfreiheit. In ihnen ist weder eine Beschimpfung oder Verunglimpfung des muslimischen Glaubensbekenntnisses zu erkennen, noch wird mit ihnen zu Hass oder Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen aufgefordert, womit eine Strafbarkeit gemäß §§ 166, 130 StGB entfällt. Allein die Tatsache, dass die Karikaturen „international äußerst umstritten“ sind, gibt keinen Anlass zur Untersagung der Karikaturen.
Weiterlesen 22. Oktober 2012 Urteil des LG Köln vom 25.09.2012, Az.: 33 O 719/11
Die Bewerbung oder der Vertrieb eines Produkts mit dem Aufdruck einer Wort-/Bildmarke eines Dritten und dem Zusatz des Wortes "scheiß" ist als eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung der eigentlichen Marke anzusehen und nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. In dem Zusatz ist keine satirisch-kritische oder sogar humorvolle Auseinandersetzung mit der Marke zu erkennen. Vielmehr beeinträchtigt sie in unzulässiger Weise den Werbewert der Wort-/Bildmarke.
Weiterlesen 06. Oktober 2011 Urteil des KG Berlin vom 09.11.2010, Az.: 5 U 69/09 Die Verwendung einer fremden Marke in einer Fotografie mit (angeblich) anstößigem Inhalt, kann von der Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG, gedeckt sein.
Weiterlesen 03. Mai 2011 Beschluss des VG Berlin vom 16.12.2010, Az.: 27 L 355.10
Der Betreiber eines Internetportals, in dem erotische Kunst in Form von Literatur, Bildern und Videomaterial veröffentlicht wird, muss diese durch ein Jugendschutzprogramm oder andere Vorkehrungen schützen, da Jugendliche dadurch in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden können. Dem stehe auch die Kunstfreiheit nicht entgegen, da im Fall der Kollision zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz dem Verfassungsgebot des Jugendschutzes Rechnung zu tragen ist.
Weiterlesen 23. April 2010 Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10
Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
Weiterlesen 27. November 2009 Pressemitteilung Nr. 240/2009 des BGH zum Urteil vom 24.11.2009, Az.: VI ZR 219/08 Die Kunstfreiheit genießt eine besondere Bedeutung und daher ist bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung aus Verletzung des Persönlichkeitsrechts besondere Zurückhaltung geboten. Da hier der Roman bereits einem Verbreitungsverbot unterliegt, ist die Kunstfreiheit insgesamt bereits derart stark beeinträchtigt, dass eine Geldentschädigung nicht gerechtfertigt ist.
Weiterlesen 24. November 2009 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 16 U 39/09 Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Buch über eine namentlich benannte Schauspielerin aus der NS-Zeit trotz biographischer Züge als Fiktion gelte und somit grundsätzlich von dem Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt sei. Dennoch ist Art. 5 Abs. 3 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches über den Tod einer Person hinaus besteht, eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, seit welchem Zeitraum die Person tot ist und wie bekannt und aktuell die Erinnerungen an die Person in der Öffentlichkeit vorherrschen.
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