Inhalte mit dem Schlagwort „Kunsturhebergesetz“

26. Juni 2018 Top-Urteil

DSGVO steht Anwendbarkeit des KUG im Bereich der Bildberichterstattung nicht entgegen

Figur eines Menschen mit einem schwarzen Balken vor den Augen auf einem Holzboden
Beschluss des OLG Köln vom 18.06.2018, Az.: 15 W 27/18

Die Geltung der DSGVO führt jedenfalls im journalistischen Bereich nicht zur Unanwendbarkeit der Regelungen des KUG. Denn Art. 85 der Verordnung sieht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken vor, dass nationale Regelungen in diesem Bereich zulässig sein können, sofern sie sich einfügen (sog. „Öffnungsklausel“).

Beruft sich eine im Rahmen einer Bildberichterstattung abgebildete Person auf sein Datenschutzrecht, so ist bei Bildnissen der Zeitgeschichte weiterhin nach dem KUG eine umfassende Interessenabwägung widerstreitender Grundrechtspositionen vorzunehmen.

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04. August 2020

Fotograph darf Bild unverpixelt an die Bildzeitung verkaufen

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BVerfG vom 23.06.2020, Az.: 1 BvR 1716/17

Die Frage, ob in einem konkreten Fall ein Bild von einem Patienten der sich in der Klinik aufhält unverpixelt veröffentlicht werden darf, beantwortete das BVerfG nun dahingehend, dass für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht der Fotograph selbst verantwortlich sei. Die Redaktion, die das Bild schlussendlich veröffentlicht hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt werden und somit die Sorgfaltspflicht.

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14. April 2020

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

Fototermin
Pressemitteilung zum Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.04.2020, Az.: 2 A 11539/19.OVG

Ein Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Fotos seiner Person aus einem Schuljahrbuch, wenn er freiwillig bei einem entsprechendem Fototermin fotografiert wurde. Einer Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Schuljahrbuch bedürfe es nach dem Kunsturhebergesetz nicht, weil Fotos in einem Schuljahrbuch aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Bei einer Abwägung der wechselseitigen Interessen sei das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Verhältnis zum Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Klassenfotos in einem Jahrbuch nur geringfügig beeinträchtigt worden. Der Kläger sei im dienstlichen Bereich in einer unverfänglichen, gestellten Situation fotografiert worden und habe zumindest konkludent in die Aufnahmen eingewilligt, die weder unvorteilhaft noch ehrverletzend seien.

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11. November 2019

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von im Schuljahrbuch veröffentlichten Bildern

Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung zum Urteil des VG Koblenz vom 06.09.2019, Az.: 5 K 101/19.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Lehrer kein Anspruch auf Beseitigung seines Fotos aus einem Jahrbuch zusteht. Dadurch, dass der Lehrer sich ablichten hat lassen, hat er konkludent seine Einwilligung erklärt. Er könne sich außerdem nicht auf die Aussage stützen, dass er keiner Veröffentlichung zugestimmt habe. Die Fotos seien ausschließlich im dienstlichen Bereich, in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen worden. Der Lehrer wurde demnach nicht in seinem Recht am eigenen Bild - als Spezialfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verletzt.

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11. November 2019

Das Recht am eigenen Bild ist kein Urheberrecht nach §§ 104,150 UrhG

Model vor Kamera
Beschluss des OLG Braunschweig vom 21.08.2019, Az.: 1 W 57/19

Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild sind keine Urheberrechtsstreitigkeiten im Sinne des §§ 104, 105 UrhG. Ob eine Sonderzuständigkeit des Gerichts nach § 105 UrhG vorliegt, ist eine Frage der funktionellen Zuständigkeit. Diesbezüglich entfaltet der Verweisungsbeschluss keine Bindungswirkung.

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20. Dezember 2018

Bloßes Herstellen eines Fotos begründet keinen Unterlassungsanspruch

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des OLG Dresden vom 10.07.2018, Az.: 4 U 381/18

Die bloße Herstellung von Fotografien einer Person kann nicht unter Berufung auf das Kunsturhebergesetz (KUG) abgewehrt werden. Aufgrund der dort geregelten Strafbewehrung scheidet auch eine analoge Anwendung der Vorschriften des KUG auf den Fall, der im Vorfeld einer Verbreitung erfolgten Herstellung einer Aufnahme, aus. Allerdings kann sich ein Unterlassungsanspruch aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben. Dazu muss der Verletzte allerdings beweisen, dass es tatsächlich zu einer Herstellung eines Fotos gekommen ist. Für einen Unterlassungsanspruch reicht es aber nicht aus, dass bei dem Verletzten der Anschein erweckt wurde, dass eine Aufnahme hergestellt wurde.

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02. April 2012

Fotografieverbot von Polizeibeamten rechtswidrig

Pressemitteilung des BVerwG vom 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11 Das von der Polizei gegenüber einem Fotoreporter ausgesprochene Fotografieverbot von den Polizeibeamten eines Spezialeinsatzkommandos ist rechtswidrig. Der Einsatz der Polizeibeamten stellt ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des Kunsturhebergesetzes dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Der Einsatzleiter des Spezialeinsatzkommandos durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen, um das berechtigte Interesse der Polizeibeamten gegen deren mögliche Enttarnung zu schützen.
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20. April 2010

Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

Urteil des KG Berlin vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07) Ungewollte Filmaufnahmen verletzten den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) da. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter für einige Sekunden gegen seinen Willen gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
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