Inhalte mit dem Schlagwort „KunstUrhG“

11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Weiterlesen
27. Dezember 2016

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei behaupteter Vaterschaft

Bausteine mit Einzelbuchstaben ergeben zusammenn das Wort "PRIVAT". Darüber ist ein geschlossenes Vorhängeschloss
Urteil des AG München vom 21.07.2016, Az.: 161 C 31397/15

Wird das Bild eines Mannes mit dem Zusatz, er wäre der Vater eines bestimmten Kindes, auf verschiedenen Plattformen Sozialer Medien verbreitet, handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Dementsprechend verletzt diese Äußerung das Persönlichkeitsrecht, wenn sie unwahr ist. Eine Geldentschädigung kommt jedoch nicht in Betracht, da die Beeinträchtigung befriedigend auf andere Weise ausgeglichen werden, nämlich durch Unterlassung und Widerruf.

Weiterlesen
03. September 2014

Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam sind nicht als Beweismittel verwertbar

Beschluss des AG München vom 13.08.2014, Az.: 345 C 5551/14

Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs mittels einer in einem Pkw installierten Dash-Cam verstößt gegen das Datenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz und verletzt die Betroffenen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Videoaufnahmen können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwendet werden, da das Interesse an der Beweiserhebung das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine gerichtliche Beweisführung in naher Zukunft unmittelbar erforderlich wird.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a