Inhalte mit dem Schlagwort „Kunstwerk“

19. Juni 2023 Top-Urteil

Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

Mann mit Drohne im Sonnenuntergang
Urteil des OLG Hamm vom 27.04.2023, Az.: 4 U 247/21

Nach der Berufung der Beklagten stimmte auch das OLG Hamm der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Bochum zu, dass es sich bei den veröffentlichen Bildern der Kunstwerke um Verstöße gegen das urheberrechtlich geschützte Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht handelt, wobei der Eingriff auch nicht durch die Einschränkung der "Panoramafreiheit" gedeckt ist. Hierfür fehlt das, durch den BGH in der "AIDA Kussmund"-Entscheidung herausgearbeiteten, Merkmal, dass die Perspektive der Drohnenaufnahmen nicht "von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" einsehbar ist. Weiterhin bestätigte das OLG, dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch bestehe, dieser aber geringer ist, als vom LG Bochum angenommen.

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05. März 2021

Lichtshows am Düsseldorfer Rheinturm weiterhin möglich

Richterhammer auf einem Tisch
Urteil des LG Düsseldorf vom 13.01.2021, Az.: 12 O 240/20

Die Lichtinstallation „Rheinkomet“ am Düsseldorfer Rheinturm aus dem Jahre 2016 ist ein Werk der bildenden Kunst i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, weil sie eine hinreichende Individualität im Sinne einer künstlerischen Gestaltungshöhe aufweist. Eine 4 Jahre später, an derselben Stelle durchgeführte Lichtshow eines Düsseldorfer Großhandelsunternehmens verletze den urheberrechtlichen Schutz von „Rheinkomet“ jedoch nicht. Vielmehr handele es sich um eine zulässige freie Benutzung gemäß § 24 UrhG, da sich das Hauptaugenmerk der zweiten Lichtshow vom Hauptaugenmerk von „Rheinkomet“ unterscheide.

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23. August 2019

Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Inhaber stellt Urheberrechtsverletzung dar

Grauer Museumsraum mit drei grauen Leinwänden
Urteil des BGH vom 21.02.2019, Az.: I ZR 15/18

Die Zerstörung eines Kunstwerks kann eine Urheberrechtsverletzung bedeuten und damit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zur Folge haben. Die Vernichtung einer Kunstinstallation als urheberrechtlich geschütztes Werk stellt die schärfste Form einer „anderen Beeinträchtigung“ im Sinne des § 14 UrhG dar. Die Vorschrift bezweckt, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk zu schützen. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht spricht dafür, dass der Urheber grundsätzlich auch eine Zerstörung seines Werks verbieten kann. Zur Feststellung, ob die Vernichtung geeignet ist, die berechtigten Interessen des Urhebers an seinem Werk zu gefährden, muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Urhebers und des Eigentümers des Werks erfolgen.

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30. Juni 2017 Top-Urteil

BGH: Panoramafreiheit gilt auch für nicht ortsfeste Kunstwerke

Akte mit Aufschrift "Panoramafreiheit"
Urteil des BGH vom 27.04.2017, Az.: I ZR 247/15

a) Ein Werk befindet sich "an" öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus wahrgenommen werden kann; unerheblich ist, ob das Werk selbst für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

b) Wege, Straßen oder Plätze sind im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG "öffentlich", wenn sie für jedermann frei zugänglich sind, unabhängig davon, ob sie in öffentlichem oder privatem Eigentum stehen.

c) Die Nennung von "Wegen, Straßen oder Plätzen" in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Die Bestimmung erfasst jedenfalls alle Orte, die sich - wie Wege, Straßen oder Plätze - unter freiem Himmel befinden.

d) Ein Werk befindet sich auch dann im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG "an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen", wenn es den Ort wechselt und es sich bei den verschiedenen Orten, an oder auf denen sich das Werk befindet, um öffentliche Orte handelt.

e) Ein Werk befindet sich im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG "bleibend" an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es sich dauerhaft und nicht nur vorübergehend an öffentlichen Orten befindet. Das ist der Fall, wenn das Werk aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere, meist unbestimmte Zeit an öffentlichen Orten zu bleiben.

f) Wer sich auf § 59 UrhG beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Fotografie des Werkes von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus gemacht worden ist. Zeigt die Fotografie eine Ansicht des Werkes, wie sie sich dem allgemeinen Publikum von einem öffentlichen Ort aus bietet, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Fotografie von einem solchen Ort aus gemacht worden ist. Es ist dann Sache des Inhabers der Rechte am Werk, diese Vermutung durch den Vortrag konkreter Umstände zu erschüttern. Wer sich auf § 59 UrhG beruft, hat dann seine Behauptung zu beweisen.

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01. Juli 2015

Kein Unterlassungsanspruch des Urhebers gegen Museumseigentümer

Ausstellungsraum in einem Museum mit Lichtinstallation
Urteil des LG Mannheim vom 24.04.2015, Az.: 7 O 18/14

Dem Urheber eines Kunstwerkes, welches unlösbar mit einem Bauwerk verbunden ist (hier: Rauminstallation, die in allen Geschossdecken vom Fundament bis zum Dach des Museums miteinander verbunden ist) steht kein Schutz gegen Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer zu, auch wenn dadurch das einzige Werkoriginal vernichtet wird. Durch § 14 UrhG ist lediglich das Interesse des Urhebers am Bestand des Werkes in seiner unverfälschten Form geschützt, ein Abwehranspruch gegen eine vollständige Vernichtung besteht jedoch nicht, da es sich dabei nicht um eine Entstellung oder Beeinträchtigung des Werkes handelt. Dem Erhaltungsinteresse des Künstlers kann dadurch Rechnung getragen werden, das Werk zu fotografieren oder anderweitig zu dokumentieren, um es weiterhin der Nachwelt zugänglich zu machen.

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24. September 2013

Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt

Urteil des OLG Brandenburg vom 19.03.2013, Az.: 6 U 14/10 Die Übernahme von urheberrechtlich geschütztem Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist nicht vom Zitatrecht des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG geschützt, wenn zwischen dem zitierten Artikel sowie den abgebildeten Lichtbildern einerseits und den eigenen Gedanken des Zitierenden andererseits keine innere Verbindung hergestellt wird.
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06. Juni 2012

Blühende Landschaften

Urteil des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZR 212/10 Das Zitatrecht gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken. Die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, bei der
Auslegung und Anwendung des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG die innere Verbindung der
zitierten Stellen mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen (BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 Germania
3).
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28. April 2010

Wem steht das Folgerecht des Urhebers zu?

Urteil des EuGH vom 15.04.2010, Az.: C-518/08

Das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes gewährt dem Urheber oder seinem Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Beteiligung am Verkaufspreis aus jeder Weiterveräußerung nach der ersten Weiterveräußerung durch den Urheber. Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers einer Vorschrift nicht entgegensteht, nach der allein die gesetzlichen Erben des Künstlers unter Ausschluss der durch Testament eingesetzten Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Folgerechtsvergütungen haben. 
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26. Juni 2009

Joseph Beuys umstrittene KunstWERKE

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.06.2009, Az.: 12 O 191/09

Die Ausstellung einer Fotoserie Manfred Tischlers von Joseph Beuys "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" aus dem Jahr 1964 durch die Stiftung Museum Schloss Moyland ist zu unterlassen (§ 23 UrhG). Joseph Beuys hatte damals ein Werk (i.S.d. Urheberrechts) in einer Livesendung des ZDF hergestellt. Herr Tischler wurde durch das fotografieren des Kunstwerkes nicht Miturheber. Die Verwertungsrechte liegen bei der Witwe des umstrittenen Künstlers, die zu der Umgestaltung der Werke ihres Mannes die erforderliche Einwilligung nicht erteilte.  

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