Inhalte mit dem Schlagwort „Kurioses“

04. April 2012

Wer selbst vorher Kontakt wünscht muss vorher Kontakt suchen

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11

Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.

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02. April 2012

Das „perpetuum mobile“ ist nicht patentierbar

Beschluss des BPatG vom 29.02.2012, Az.: 9 W (pat) 28/08 Ein „perpetuum mobile“, also eine Vorrichtung, die selbstständig und ohne Zuführen von Energie in Bewegung bleibt und dabei sogar einen Energieüberschuss produziert, mit dem andere Maschinen betrieben werden können, widerspricht anerkannten physikalischen Grundsätzen. Damit fehlt die technische Brauchbarkeit, infolge dessen ist das Gerät nicht patentierbar.
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21. März 2012

Es kann nur einen „Wendler“ geben

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 2a O 317/11 Der bundesweit bekannte Schlagerstar mit dem Künstlernamen „Michael Wendler“ hat die prioritätsälteren Rechte an dem Kennzeichen „Der Wendler“. Der Sänger und Markeninhaber mit dem bürgerlichen Namen „Michal Wendler“ muss in die Löschung der Marke „Der Wendler“ einwilligen.
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20. März 2012

Thomas Anders muss schweigen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11

Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
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19. März 2012

Kein Schutz für Fußballspielpläne

Urteil des EuGH vom 01.03.2012, Az.: C-604/10

Ein urheberrechtlicher Schutz für Fußballspielpläne kommt nicht in Betracht, wenn zur Erstellung Regeln eingehalten werden müssen, die einer künstlerischen Gestaltung keinen Raum lassen. Auch ein bedeutender Arbeitsaufwand sowie bedeutende Sachkenntnis des Erstellers ändern daran nichts.
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19. März 2012

Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

Urteil des LG München I vom 06.09.2011, Az.: 33 O 10509/11 Wer unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" Schriftstücke verschickt, obwohl dieser in Wirklichkeit nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, handelt wettbewerbswidrig. Der angebliche "Rechtsanwalt" wird für die tatsächlichen Rechtsanwälte zumindest zum potentiellen Wettbewerber auf demselben Markt.
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13. Februar 2012

Goldgelb, knusprig und 2.000 Euro wert

Meldung zum Urteil des OLG München vom 09.02.2012, Az.: 23 U 2198/11

Am gestrigen Donnerstag entschied das Oberlandesgericht München zum Schadensersatz zweier verloren gegangener Pommes frites, die als Vorlage für ein Kunstwerk dienten. Lesen sie hier zu welchem Ergebnis das Gericht kam.
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31. Januar 2012

„Private Stadtwerke“?

Urteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2011, Az.: 6 U 277/10

Verwendet ein Energieversorgungsunternehmen Firmenbestandteil "Stadtwerke", so vermittelt dies dem Durchschnittsverbraucher den Eindruck, er habe es mit einem kommunalen Unternehmen zu tun. Dies stellt eine Irreführung dar, insoweit das Unternehmen einem privaten Eigentümer gehört.
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12. Januar 2012

Strafe für Nichttelefonieren

Urteil des LG Kiel vom 29.11.2011, Az.: 2 O 136/11 Eine Klausel in einem Mobilfunkvertrag, wonach im Falle der Nichtnutzung von Mobilfunkdiensten während eines Zeitraumes von drei aufeinander folgenden Monaten eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 € monatlich anfällt, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
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25. November 2011

Die 10 verrücktesten Deutschen

Urteil des AG Köln vom 16.11.2011, Az.: 123 C 260/11 Alleine die Bezeichnung einer Person als verrückt oder eine Macke habend stellt keinen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht dar. Erst wenn die Gesamtdarstellung als verletzend und herabsetzend einzustufen ist, ist von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen. Die Mischung aus derben Schimpfwörtern, angedeuteter, aber für jeden Zuschauer verständlicher Fäkalsprache und sexuellen Anspielungen geht über eine ironische Darstellung hinaus und ist als Schmähkritik ohne auszumachenden Tatsachenkern zu werten. Bei der Frage der Angemessenheit des Schmerzensgeldes ist entscheidend auch das eigene Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen.  Dieser präsentiert sich auch in den Medien als selbsternannter Ordnungshüter und hat über die Jahre mehr als 10.000 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erstattet, so dass 400,00 EUR angemessen sind.
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