Inhalte mit dem Schlagwort „Kurioses“

09. Mai 2011

„ARSCHLECKEN24“ als Marke nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.02.2011, Az.: 26 W (pat) 31/10 Der Begriff "ARSCHLECKEN24" ist nicht eintragungsfähig, da er gegen die guten Sitten verstößt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff nicht ausschließlich i.S.v. "Lass mich in Ruhe" verstanden, vielmehr kommt ihm ein anstößiger, vulgärer und grob geschmackloser Aussagegehalt zu. Dieser wird durch den Zusatz "24" i.S.v. "rund um die Uhr" noch verstärkt. In Suchmaschinen führe eine Eingabe des als Wortbestandteil verwendeten Begriffs vielfach auf einschlägige Sex- und Pornoseiten. Die Allgemeinheit würde sich durch eine solche Marke sittlich, politisch oder religiös verletzt fühlen. Die Bezeichnung ist daher grob anstößig und nicht eintragungsfähig.
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07. April 2011

Reale Folgen des Übersinnlichen

Urteil des AG Mannheim vom 04.03.2011, Az.: 3 C 32/11 Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Übersinnlichen kann, obwohl die Erbringung der Leistung unmöglich ist, grundsätzlich wirksam geschlossen werden. Sittenwidrig ist der Vertrag, wenn der Anbieter der Dienstleistung den Aberglauben des anderen Teils zum Vertragsschluss ausnutzt. In diesem Fall ist auch das erhaltene Entgelt zurückzugewähren.
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05. Juli 2010

„Fickshui“ ist nicht anstößig, sondern ein Markenname

Beschluss des BPatG vom 01.04.2010, Az.: 27 W (pat) 41/10

„Obszön und grob geschmacklos.“ So nannte das deutsche Patent- und Markenamt die Bezeichnung „Fickshui“ und wies sie als Markennamen ab. Weiter würden die Anhänger von Feng Shui beleidigt. Anderer Ansicht war das Bundespatentgericht. Der Name wertet weder Feng Shui ab, das ohnehin kommerzialisiert wurde, noch sei das in heutigen Zeiten bereits abgenutzte Wort „Fick“, welches bereits Einzug in den Duden und gar das moderne Theater fand, als anrüchig oder provozierend zu erfassen. Eine Ablehnung kommt jedoch nur bei einem eklatanten Verstoß gegen die guten Sitten in Frage. Folglich verwehrte die Markenstelle die Eintragung zu Unrecht.
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23. April 2010

Briefwerbung für Grabmale zwei Wochen nach Todesfall zulässig

Pressemitteilung Nr. 85/2010 des BGH zum Urteil vom 22.04.2010, Az.: I ZR 29/09

Ein Grabmalhersteller oder -händler darf nach Kenntniserlangung eines Todesfalles auf postalischem Wege für seine Produkte werben. Jedoch muss der Unternehmer eine gewisse Wartefrist ab dem Todesfall einhalten. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt in einem aktuellen Urteil, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für ein solches Werbeschreiben an die Hinterbliebenen ausreicht, damit die Werbung keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt.
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23. April 2010

Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin

Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10

Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
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13. April 2010

Schadensersatz von eBay für betrogenen Käufer

Urteil des LG St. Pölten (Österreich) vom 31.03.2010, Az.: 4 Cg 144/08i

Das bekannte Auktionshaus eBay wurde in einem kürzlich verkündeten Urteil zu Schadensersatz gegenüber einem betrogenen Käufer verpflichtet. Die österreichischen Richter verglichen in ihrem Urteil die Kommunikationsstrukturen von eBay mit der "Trägheit sowjetischer Beamtenapparate".
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04. März 2010

„Deutschland sucht den Superstar“

KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010

Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
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17. Februar 2010

„Fliegender Gerichtsstand“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Urteil des LG Köln vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478/08

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ergibt sich eine internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nicht schon allein aus der Tatsache, dass der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat und die Website in Deutschland abrufbar ist. Vielmehr muss die Internetseite bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig darauf abzielen ihren Inhalt auch in Deutschland zu verbreiten. Eine Internetseite, die ausschließlich in russischer Sprache abgefasst und in kyrillischer Schrift gestaltet ist, erfüllt die Voraussetzungen für eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht.
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01. September 2009

Kein einstweiliger Rechtsschutz für den Kannibalen

Beschluss des BVerfG vom 17.06.2009, Az.: 1 BvQ 26/09 Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der als "Kannibale von Rothenburg" bekannte Verbrecher die Ausstrahlung des Kinofilms über sein Leben und seine grausame Tat zu verhindern. Der Film verletzt zwar das Persönlichkeitsrecht des Kannibalen. Auch seine erforderliche Einwilligung zur Verbreitung nach dem Kunsturhebergesetz war nicht gegeben. Jedoch fehlte es für eine einstweilige Verfügung an der notwendigen Dringlichkeit, mit der Folge, dass das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde.
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07. August 2009

Polizei bringt Jogger zu Boden

Urteil des LG Düsseldorf vom 23.07.2009, Az.: 2b O 229/08

Es stellt keine Amtspflichtverletzung dar, wenn die Polizei gegenüber einem Fußgänger, der bei "rot" über die Fußgängerampel gegangen ist, zur Identitätsfeststellung körperliche Gewalt einsetzt, weil sich dieser der Personenfeststellung widersetzt und eine solche auf andere Weise nicht durchführbar ist.
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