Inhalte mit dem Schlagwort „Kursunterlagen“

22. Dezember 2014

Zur Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

Urteil des OLG Frankfurt vom 04.11.2014,Az.: 11 U 106/13

Seminar- und Kursunterlagen können als Sammelwerk urheberrechtlich geschützt sein. Voraussetzung ist, dass die Auswahl und Anordnung der einzelnen Elemente innerhalb des Werkes eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, die die bloße Summe der einzelnen Elemente übersteigt. Wurde diese konkrete Auswahl und Anordnung von mehreren Personen erarbeitet, steht diesen ein Urheberrecht am Sammelwerk in Miturheberschaft zu.

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01. Juli 2013

Angebot von Kursunterlagen im Online-Shop erfordert Widerrufsrecht

Urteil des OLG Hamm vom 21.02.2013, Az.: 4 U 135/12 Auch die Bereitstellung von Kursunterlagen für den Bootsführerschein in einem Online-Shop, die mit dem Klick auf den Bezahl-Button abrufbar werden, erfordert ein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Eine Ausnahme gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, nach der über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, liegt nicht vor.
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