Fall Sedlmayr: Namen der Täter dürfen in Archivmeldungen weiterhin genannt werden
Urteil des BGH vom 01.02.2011, Az.: VI ZR 345/09 Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im "Archiv" enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird.
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