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01. Juni 2017

Keine Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe

Menschenansammlung auf einer Messe
Urteil des LG Köln vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16

Sofern eine fremde Marke benutzt wird, um auf einem Lageplan einer Messe den Ort des betreffenden Unternehmens kenntlich zu machen, verstößt dies nicht gegen Markenrecht. Auch dann nicht, wenn der Maßstab auf dem Lageplan der tatsächlichen Größe des jeweiligen Standes nicht entspricht. Durch die bloße Nennung der Marke werden Besucher der Messe nicht in die Irre geführt und die Nennung der Marke stellt auch keine Rufausbeutung oder Rufgefährdung dar. Es wird insoweit lediglich auf den Standort des Messestandes Bezug genommen, nicht auf das Unternehmen selbst.

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