Regelungsdefizite bei der landesrechtlichen Umsetzung des Glückspielstaatsvertrags
Beschluss des BVerfG vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08
Bei der landesrechtlichen Ausgestaltung des Glückspielstaatsvertrags müssen inhaltliche Kriterien zu Art und Zuschnitt der zulässigen Sportwetten ausreichend festgelegt sein. Ein tatsächliches Ausgestaltungsdefizit besteht nur, wenn es sich um ein grundlegendes Defizit handelt, das insbesondere die suchtpräventive Ausrichtung verkennt.
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