Inhalte mit dem Schlagwort „Landgut Borsig“

20. April 2012

Namensschutz für ein Landgut – landgut-borsig.de

Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 188/09</strong

Häuser oder Grundstücke werden häufig nach bekannten Persönlichkeiten benannt. Entweder um sie zu ehren oder weil sie dort geboren wurden. Was geschieht mit dem Namen der Liegenschaft, wenn sie veräußert wird? Erwirbt der neue Eigentümer gleichzeitig das Recht an dem entsprechenden Namen? Der BGH befasste sich mit der Frage, ob die inoffizielle Bezeichnung eines Landgutes sich soweit „verselbstständigen“ kann, so dass es keiner Zustimmung des ursprünglichen Namensträgers zur Verwendung des Namens, z.B. zur Registrierung und Verwendung einer Domain, mehr bedarf.

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19. April 2012

Landgut Borsig

Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 188/09 Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des
maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet
wird, kann diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger
für die Liegenschaft oder einen damit verbundenen Geschäftsbetrieb (weiter)
verwenden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
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