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07. Februar 2014

Ehrverletzende Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“

Beschluss des BVerfG vom 11.12.2013, Az.: 1 BvR 194/13

Die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" ist im vorliegenden Fall, in dem es um eine Kolumne zu Fotos einer ehemaligen Landrätin in einem Gesellschaftsmagazin ging, als ehrverletzende Äußerung nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ hat nämlich keinerlei Anknüpfungspunkt zu dem Verhalten der Beschwerdeführerin.

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