Spieletitel „Farming Simulator“ und „Farm Simulator“ verwechslungsfähig

Der Titel „Farming Simulator 2013“ ist für ein Landwirtschafts-Simulationsspiel hinreichend kennzeichnungskräftig. Zwar spricht der stark beschreibenden Charakter der Bezeichnung „Farming Simulator 2013“ auf Grund der fehlenden Individualität gegen eine solche Kennzeichnungskraft im Sinne von § 5 III MarkenG, allerdings ist den angesprochenen Verkehrskreisen die Identifizierung eines Spiels anhand eines von sich aus wenig aussagekräftigen Titels bekannt, wonach nur geringe Anforderungen an die originäre Kennzeichnungskraft eines Titels zu stellen sind.
Die für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr notwendige Werkidentität kann nicht verneint werden, wenn die angegriffene Spielesoftware ausschließlich auf einem anderen Vertriebsweg angeboten wird. Der angesprochene Verkehr ist daran gewöhnt, Computerspiele sowohl als Download als auch über physische Datenträger zu erwerben. Eine Verwechslung kann demnach nicht ausgeschlossen werden.