Kilometerstand eines Autos in einer Internetanzeige Vertragsbestandteil?
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12 Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Laufleistung deutlich reduzierten Stand auf, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Käufer auf die Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes vertrauen durfte. Die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs durch einen Händler in einer Internetanzeige ohne einschränkenden Zusatz, kann hierbei als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden, selbst wenn im späteren Kaufvertrag der in der Internetanzeige angegebene Kilometerstand nicht mehr aufgeführt ist.
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