DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein
DIN-Normen erfüllen die Anforderungen an die persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, denn danach ist es lediglich erforderlich, das dem Urheber ein hinreichender Spielraum für kreatives Schaffen zur Verfügung steht und er von diesem Freiraum Gebrauch macht. Aufgrund des Schutzzwecks der Richtlinie 2001/29, der einen großzügigen Maßstab anlegt, kann der sprachliche Ausdruck selbst bereits ausreichen, um Urheberschutz zu erlangen.