Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittel“

26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

Rabattaktion Plakate
Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

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25. November 2021

Auf Süßigkeitenpackung ist genaue Stückzahlangabe nötig

Bunte Bonbons
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.11.2021, Az.: 6 A 10695/21

Werden Süßigkeiten so verkauft, dass in einer Verpackung mehrere, nochmals einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, muss der Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viele einzeln verpackte Süßigkeiten in der Packung enthalten sind. Für Verbraucher:innen sei dies ein wichtiger Informationswert, so das OVG Rheinland-Pfalz, da sie so besser abschätzen können, wie viele Packungen zu bestimmten Anlässen gekauft werden müssen. Auch helfe die Angabe den Verbraucher:innen bei einer umweltbewussten Kaufentscheidung.

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02. Dezember 2020

Röstungsart eines Kaffees darf mit dem Begriff „bekömmlich“ beworben werden

Espresso mit Löffel auf Kaffeebohnen
Beschluss des LG München I vom 10.12.2019, Az.: 39 O 17156/19

Die Bewerbung einer Röstungsart für Kaffee mit dem Begriff „bekömmlich“ ist keine Werbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne vom Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) Nr. 1924/2000 und damit zulässig. Für die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise sei zweifelsfrei erkennbar, dass mit der Bewerbung nicht dem Kaffee als solchem eine Bekömmlichkeit zugesprochen wird, sondern einer besonderen Röstungsart, die dazu führt, dass aufgrund dieser Röstung der Kaffee bekömmlich sei. Somit wird nicht das Lebensmittel an sich als bekömmlich bezeichnet, sondern das Verfahren, durch welches das betroffene Lebensmittel behandelt wird.

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31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

Geldmünzen liegen vor zwei grünen Pfandflaschen
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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27. Mai 2020

Lieferdienste müssen über Allergene im Essen informieren

Verschiedene Lebensmittel auf einem weißen Tisch
Urteil des LG Berlin vom 17.01.2019, Az.: 16 O 304/17

Online-Essens-Lieferanten sind verpflichtet den Endkunden hinreichend über, im Essen enthaltene, Allergene zu informieren. Dies entschied das LG Berlin in einem Verfahren zwischen einem Verbraucherschutzverband und dem Betreiber einer Lieferdienstplattform. Ein bloßer Hinweis über eventuell enthaltene Allergene in den Lebensmitteln, sowie die Möglichkeit des Verbrauchers, das Restaurant und den Betreiber der Plattform über Unverträglichkeiten zu informieren, seien nicht ausreichend. Der Kunde müsse bereits vor Vertragsschluss hinreichend über Allergene und andere Zusatzstoffe in den Lebensmitteln durch die Plattform informiert werden.

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11. November 2019

Widerspruch gegen Auskunft über Betriebsprüfung scheitert

Verbraucherinformationsgesetz
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Karlsruhe vom 16.09.2019, Az.: 3 K 5407/19

Über das Internet Portal "Topf Secret" hatte eine Privatperson Auskunft über die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen eines Marktes beantragt. Dagegen legte die Betreiberin des Marktes Widerspruch ein. Dieser scheiterte jedoch, denn nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat jedermann einen Anspruch auf diese Informationserteilung, auch wenn sie über die Internetseite "Topf Secret" öffentlich gemacht werden könnten. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Marktes wären in diesem Fall auch nicht betroffen, sodass diese der Informationsherausgabe auch nicht entgegen stehen können.

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26. Juli 2019

Verbraucher haben Anspruch auf Auskunft über Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Zwei Frauen in weißen Kitteln lächeln
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Gießen vom 18.06.2019, Az.: 4 L 1902/19.GI

Verbraucher haben einen Anspruch auf Auskunft über festgestellte Hygienemängel, die anlässlich von Kontrollen in Lebensmittelgeschäften ermittelt worden sind. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Herausgabe von Erkenntnissen aus Lebensmittelkontrollen. Die bei den Behörden vorhandenen Informationen sollen zugänglich gemacht werden, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen kann und um eine transparente Gestaltung des Marktes zu erreichen. Das Verbraucherinformationsgesetz hat einen weiten Informationszugang zum Zweck, dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht entgegengehalten werden können.

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25. Juli 2019

„Kinderwunsch-Tee“ muss förderliche Auswirkungen auf die Empfängnis haben

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PM zum Urteil des OLG Köln vom 21.06.2019, Az.: 6 U 181/18

Die Bezeichnung eines Tees als „Kinderwunsch-Tee“ ist wettbewerbswidrig, wenn kein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis besteht, dass sich der Tee tatsächlich positiv auf die Empfängnis auswirkt. Es ist insoweit nicht ausreichend, in den Werbeaussagen darauf hinzuweisen, dass die im Tee enthaltenen Pflanzenstoffe in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Derartige gesundheitsbezogene Angaben sind unzulässig, sofern das versprochene Ergebnis nicht auf wissenschaftliche Nachweise gestützt ist, sondern lediglich auf bloßen Indikationen oder Wirkweisen beruht.

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08. Januar 2019

Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln

MIneralien, Vitamine und Pillen
Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 08.10.2018, Az.: 3 L 358/17

Werden auf einem Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsbezogene Angaben auf der Verpackung verwendet, dürfen diese nicht beliebig oder gar willkürlich sein. Auf der Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittel muss hingegen auf den Inhalt des Gesundheitsbezugs entsprechend Bezug genommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Gesundheitsaussage auf einen bestimmten Teil des Körpers und der Gesundheit bezieht und somit grundsätzlich eine inhaltliche Bezugnahme zu der Angabe auf der Verpackung möglich ist.

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13. November 2018 Top-Urteil

Kein Urheberrechtsschutz für den Geschmack von Lebensmitteln

Brot mit Frischäse bestrichen und Schnittlauch
Pressemitteilung Nr. 171/18 zum Urteil des EuGH vom 13.11.2018, Az.: C-310/17

Der urheberrechtliche Begriff „Werk“ setzt eine Ausdrucksform des urheberrechtlichen Schutzobjektes voraus, die mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität erkannt werden kann. Die Identifizierung eines Geschmacks eines Lebensmittels beruht jedoch auf subjektiven und veränderlichen Geschmacksempfindungen und -erfahrungen, weshalb es an der Möglichkeit einer präzisen und objektiven Identifizierung fehlt. Demzufolge ist der Geschmack eines Lebensmittels nicht als urheberrechtliches „Werk“ einzustufen und genießt somit auch keinen urheberrechtlichen Schutz.

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