Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittelrecht“

05. März 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Der von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebene Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ verstößt weder gegen ein von Dr. Oetker eingetragenes Designrecht noch liegt in seiner Vertreibung ein Wettbewerbsverstoß. Zum einen wird das Dr. Oetker-Produkt „Paula“ durch das Aldi-Produkt nicht nachgeahmt. Zum anderen liegt im Vertreib von  „Flecki“ keine vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung vor. Außerdem unterscheiden sich „Flecki“ und „Paula“ erheblich in der Maserung der Puddingmassen sowie in der Aufmachung und Verpackung voneinander.
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22. Februar 2012

Klage gegen Unilever wegen Becel pro.activ

Wie das Verbraucherschutzunternehmen foodwatch berichtet, wurde gegen das Unternehmen Unilever wegen einer Werbeaussage bezüglich des Produkts Becel pro.activ eine Unterlassungsklage erhoben. Hintergrund ist eine Pressemitteilung von Unilever, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der Margarine gebe. Der Margarine wird zum Zwecke der Senkung des Cholesterinspiegels der Stoff Pflanzensterine zugesetzt, welcher allerdings unter Wissenschaftlern höchst umstritten ist.
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08. Februar 2012

„Der Tee mit Zzischh“

Urteil des OLG Köln vom 18.11.2011, Az.: 6 U 119/11 Der Slogan "Der Tee mit Zzischh" für das Produkt "Sparkling Tea" führt in Verbindung mit der Produktaufmachung, beim Durchschnittsverbraucher, nicht zu dem unzutreffenden Eindruck, dass das Getränk nicht nur auf Tee-Extrakten, sondern auf aufgebrühtem Tee basiert.
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25. November 2011

Kein Siegel für „Biokristall“

Urteil des OLG Nürnberg vom 15.11.2011, Az.: 3 U 354/11

Das Bewerben und Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" ist zulässig, insoweit sich das Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch unterscheidet, dass es sich im Hinblick auf Gewinnung und Schadstoffgehalt von normalem Mineralwasser abhebt. Unzulässig ist die Kennzeichnung mit einem „Bio-Mineralwasser“-Kennzeichen, wenn es sich um einem dem Ökokennzeichen nachgemachte Kennzeichnung handelt.
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28. Oktober 2011

Schweinebraten ist nicht gleich Schweinebraten

Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011, Az.: 14 K 43.09 Die Bezeichnung „Schweinebraten“ ist irreführend, wenn es sich dabei um zusammengefügte Fleischstücke handelt, ohne dass hierauf hingewiesen wird. Ein Fleischprodukt darf daher nicht als Schweinebraten bezeichnet werden, wenn es durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugt wird. Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher erwartet nämlich ein im natürlichen Zustand belassenes Produkt und nicht ein auf welche Weise auch immer zusammengefügtes Stück Fleisch.
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24. Oktober 2011

„Cayenne“ ist (zum Teil) eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 06.07.2011, Az.: 26 W (pat) 546/10 Die Wortmarke „Cayenne“ besitzt für die „Klasse 32: Mineralwasser, Fruchtsäfte“ das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft und es besteht kein Freihaltebedürfnis, da Cayennepfeffer nicht zu den zulässigen Inhaltsstoffen gehört. Im Übrigen besteht für „Cayenne“ im Bereich von Getränken ein zumindest künftiges Freihaltebedürfnis.
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07. Oktober 2011 Top-Urteil

Gentechnisch veränderter Honig

Honig auf dem Tisch mit weißen Blüten.
Urteil des EuGH vom 06.09.2011, Az.: C-442/09

Zukünftig müssen alle Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände von Genpflanzen beispielsweise in Form von Pollen enthalten, vor Bereitstellung zum Handel geprüft und zugelassen werden. Auch wenn die Pollen einer genetisch veränderten Pflanze keinen genetisch veränderten Organismus darstellen, müssen nun Produkte wie Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, die derartige Stoffe enthalten, gesondert gekennzeichnet und überwacht werden. Zudem werden genaueste Überprüfungen notwendig sein, um festzustellen, ob es sich um gentechnisch veränderte Pflanzen oder um solche aus konventionellem oder ökologischen Anbau handelt.

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14. September 2011

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“

Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10

Der an Kinder gerichtete Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark ist irreführend. Beim relevanten Verkehrskreis wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass bei täglichem Konsum vergleichbare Vorteile wie bei einem Glas Milch zu erwarten sind. In Wahrheit enthält das Produkt auf dieselbe Menge bezogen ein Mehrfaches an Zucker als Vollmilch.
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16. August 2011

Leere Versprechungen sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.03.2011, Az.: I-20 U 85/10 Ein "Collagen-Lift-Drink" wurde mit der Wirkung beworben, schwaches und schlaffes Bindegewebe zu beheben und eine glatte und faltenfreie Haut hervorzurufen. Solche Werbeaussagen sind wissenschaftlich nachzuweisen.  Fehlt es an einem geeigneten wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkung eines Produktes liegt eine wettbewerbswidrige Werbung vor. Der Nachweis für die gesundheitliche Wirkung muss  im Zeitpunkt der Werbung vorliegen und kann nicht nachträglich erbracht werden.
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