Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittelrecht“

23. Mai 2011

Wettbewerbswidriger Vertrieb von Säften aus der Guanabana-Frucht

Urteil des LG Stuttgart vom 04.12.2009, Az.: 31 O 117/09 KfH

Der Vertrieb eines Getränkes ist wettbewerbswidrig bzw. unlauter, wenn es aus Früchten besteht, welche unter die sog. Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) fallen und die erforderliche Zulassung fehlt. Die Verordnung findet auch Anwendung für Lebensmittelzutaten, die bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Ein nennenswerter Verzehr und damit ein zulassungsfreier Vertrieb ergibt sich jedoch noch nicht aus der bloßen Behauptung, das Fruchtsaftgetränk werde von der Herstellerin seit über 10 Jahren in mehreren europäischen Ländern vertrieben.
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21. Dezember 2010

Kugelform der „Rocher“-Praline kann herkunftsbestimmend sein

Urteil des BGH vom 22.04.2010, Az.: I ZR 17/05

a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird. b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.
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25. Oktober 2010

49%-iger Milch- und 36%-iger Sahneanteil ergeben zusammen keinen Milchanteil von 85 %

Urteil des LG Augsburg vom 29.07.2010, Az.: 1 HK O 1146/10

Wird auf der Internetseite damit geworben, dass ein Produkt 85% Milch enthalte, ist dies irreführend, wenn dieses Produkt an sich lediglich einen Milchanteil von 49 % und einen Sahneanteil von 36 % beinhaltet. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts an anderer Stelle nochmals deutlich angegeben wird.
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02. November 2009

Räucherlachs – tiefgefroren oder aufgetaut?

Urteil des VG Stuttgart vom 16.07.2009, Az.: 4 K 4277/08

Fertig verpackter Räucherlachs ist dann mit der Angabe "aufgetaut" zu versehen, wenn die Unterlassung - nach allgemeiner Verkehrsauffassung - beim Verbraucher einen Irrtum herbeiführen würde. Bei fertig verpacktem Räucherlachs ist jedoch keine einheitliche Verkehrsauffassung auszumachen, da ein Gefrieren des Räucherlachses ausschließlich aus produktionstechischen Gründen, nicht zur Haltbarmachung erfolgt. Unterbleibt eine Kennzeichnung als "aufgetaut", so wird damit beim Verbraucher ein Irrtum erregt und deshalb gegen § 4 Abs. 5 LMKV verstoßen.
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