Inhalte mit dem Schlagwort „Lichtbilder“

16. April 2012

Vorschaubilder II

Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10 a) Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen. b) Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
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14. Februar 2012

Gelöschte Bilder auf Facebook auch nach 3 Jahren noch abrufbar

Wie schon 2009 bekannt wurde, werden hochgeladene Bilder von Mitgliedern auf Facebook länger gespeichert als vom Benutzer selbst gewünscht. Scheinbar werden nach dem Löschen der Bilder durch den Benutzer, diese Bilder nicht vom Facebook-Server selbst entfernt, sondern sind in der Regel weiterhin durch die Eingabe des direkten Links aufrufbar. Facebook gab damals auf Anfrage an, dass man an dieser Problematik arbeiten würde und der zuständige Partnerdienstleister versucht, die Speicherzeit nach dem Löschen zu reduzieren. Jetzt im Jahre 2012, also nach mittlerweile über 3 Jahren, muss jedoch erneut festgestellt werden, dass die alten Fotos immer noch abrufbar sind.
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24. Oktober 2011

„Vorschaubilder II“

Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH zum Urteil vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor, wenn über die Internetsuchmaschine von Google urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder ("thumbnails") aufgerufen werden können. Ein Eingriff in das Urheberrecht ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung nur gegenüber einem Dritten erteilt wurde und eine Abbildung eines Werkes von diesem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist.
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29. August 2011

Yasni darf Vorschaubilder anzeigen

Urteil des LG Hamburg vom 12.04.2011, Az.: 310 O201/10 Wenn urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bilder im Rahmen der Trefferliste einer Suchmaschine angezeigt werden, werden diese öffentlich zugänglich gemacht i.S.d. § 19a UrhG. Wird der Inhalt einer Internetseite für Suchmaschinen zugänglich gemacht, so darf dies als Einverständnis für die Nutzung der Bilder der Internetseite bei der Bildersuche im üblichen Umfang gewertet werden. Ein Hinweis im Impressum einer Internetseite, der einer Nutzung der Bilder durch bestimmte Suchmaschinen widerspricht, stellt keinen wirksamen Widerruf der Einwilligung in die öffentliche Zugänglichmachung von Vorschaubildern durch eine bestimmte Suchmaschine dar. Erst, wenn der Betreiber einer Internetseite von den bestehenden technischen Möglichkeiten Gebrauch macht, um die Fotos von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen, ist nicht von einem Einverständnis auszugehen.
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23. August 2011

Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers

Urteil des AG Köln vom 21.04.2011, Az.: 137 C 691/10

Stellt ein Kunde im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Ware zum Weiterverkauf bei ebay ein, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen, und verwendet hierbei die Fotos des Verkäufers für die diesem die ausschließlichen Nutzungsrecht zustehen, begeht dieser eine Urheberechtsverletzung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sine des § 97a Abs. 2 UrhG, so dass die Erstattung der Abmahnkosten auf 100 € begrenzt ist. In einem solchen Fall können für die Berechnung des Schadensersatzanspruches die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing nicht der Höhe nach angewendet werden, sondern können nach Ermessen des Gerichts geschätzt werden. Das Gericht schätzt diese auf 50 Prozent der Honorarempfehlung für den Nutzungszeitraum von 1 Woche, somit 45 € pro Bild.
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17. Dezember 2010

Recht am Bild gilt auch bei öffentlich zugänglichen Gebäuden

Pressemitteilung Nr. 241/2010 des BGH zu den Urteilen vom 17.12.2010, Az.: V ZR 44/10, V ZR 45/10,V ZR 46/10

Auch eine öffentlich-rechtliche Stiftung hat als Grundeigentümerin ein Recht darauf die gewerbliche Nutzung von Bildern ihrer Gebäude zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Bilder vom Grundstück der Eigentümerin aus aufgenommen wurden, da diese das Recht hat zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen jemand das Grundstück betreten darf. Dies gilt auch, wenn die Stiftung die Grundstücke der Öffentlichkeit zugänglich machen soll, da die Anfertigung gewerblich genutzter Bilder in dieser Aufgabe nicht enthalten ist.
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10. August 2010

Google-Thumbnails – keine Urheberrechtsverletzung

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Durch die Anzeige von Vorschaubildern im Rahmen der Bildersuche einer Internetsuchmaschine werden diese öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist die Anzeige dieser Vorschaubilder kein die Benutzung rechtfertigendes Zitat, da es keinen über das Zugänglichmachen hinausgehenden Zitatzweck verfolgt. Sichert der Berechtigte jedoch seine im Internet veröffentlichten Bilder nicht gegen den Zugriff von Suchmaschinen und erleichtert er darüber hinaus noch deren Auffindbarkeit, liegt seitens des Berechtigten eine schlichte Einwilligung zur Anzeige dieser Bilder in Thumbnails vor.
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05. Juli 2010

„Matthias-Reim-Foto“ – Das Bild im Bild

Urteil des KG Berlin vom 15.06.2010, Az.: 5 U 35/08

Vervielfältigungen von bereits veröffentlichten Lichtbildern im Rahmen eines Zitats sind jedenfalls dann zulässig, wenn das Lichtbild nicht nur einem rein dekorativen und illustrierendem Zweck dient. In der Abbildung eines unveränderten kleinen Bildes in einem großem Bild ist ein "urheberrechtlich relevanter Eingriff" gemäß §§ 72, 15, 16 UrhG zu sehen. 
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28. Mai 2010

Filmische Verwertung von Einzelbildern

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 128/07

Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder ist jedenfalls dann keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden.
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18. März 2010

Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder

Urteil des LG Köln vom 04.11.2009, Az.: 28 O 876/08

Äußerst umfänglich, individuell und zeitaufwendig gestaltete Flash-Präsentationen erreichen die Schöpfungshöhe und sind daher als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt. Wer solche Flash-Animationen ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes sind die Honorare für Lichtbilder (MFM-Tabelle) als Anhaltspunkt heranzuziehen.
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