Essen online ordern – nicht ohne Erlaubnis der BaFin
Urteil des LG Köln vom 29.09.2011, Az.: 81 O 91/11 Dient ein Internetportal nicht nur zur Vermittlung von Speisenbestellungen, sondern werden auch Geldbeträge vereinnahmt, welche an die ausführende Lieferbetriebe ausgekehrt werden, ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.
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