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15. März 2021

Werbung für Arzneimittel unter Einschränkungen

Tabletten_Blister
Beschluss des OLG Hamburg vom 17,08.2020, Az.: 3 W 45/20

Das OLG Hamburg entscheid, dass bei einer Werbung für ein Arzneimittel unter der Angabe, dass es einem Wettbewerbspräparat hinsichtlich bestimmter Eigenschaften überlegen sei, irreführend ist, wenn auf eine wissenschaftliche Studie Bezug genommen wird. Auf eventuelle Einschränkungen innerhalb der wissenschaftlichen Studie müsse ausdrücklich hingewiesen werden. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass die Überlegenheit des Arzneimittels durch diese Studie hinreichend belegt wurde.

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