Inhalte mit dem Schlagwort „Linkhaftung“

16. Juli 2012

Alone in the dark

Pressemitteilung Nr. 114/2012 des BGH vom 13.07.2012, Az.: I ZR 18/11 Prüfungs- und Handlungspflichten für Filehoster wie Rapidshare entstehen erst dann, wenn Kenntnis von einem konkreten rechtsverletzenden Angebot erlangt wurde. Eine Verschärfung der Prüfpflichten des Filehosters folgt nicht daraus, dass das Geschäftsmodell für Urheberrechtsverletzungen besonders anfällig ist. Sobald der Filehoster Kenntnis von dem rechtsverletzenden Angebot erhält, ist er nicht nur verpflichtet das Angebot zu sperren, sondern es muss auch – im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren - Vorsorge darüber getroffen werden, dass es zukünftig nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
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21. Juni 2012 Kommentar

Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“

>strong>Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11

Wie sind embedded Videos zu bewerten? Präsentiert ein Blogger ein Video, z.B. von YouTube, ist dieser dann auch für dieses Video haftbar zu machen? Oder darf man darauf vertrauen, dass ein öffentlich zugängliches Video auch legal ist und ansonsten von YouTube gesperrt würde?

Das LG Hamburg verkündete vor Kurzem ein Urteil zu dieser Thematik, das v.a. in der sog. Blogosphäre bereits große Wellen schlug.

Lesen sie im Folgenden eine rechtliche Bewertung dieses Urteils.

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01. Juni 2012

Haftung des Betreibers eines Informationsportals für fremde Inhalte

Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11

Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.
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01. Juni 2012

Blogger kann auch für YouTube-Video haften

Urteil des LG Hamburg vom 09.03.2012, Az.: 324 O 596/11 Ein Blog-Betreiber haftet als Verbreiter eines rechtsverletzenden Fernsehbeitrages, wenn er im Rahmen seines Blog-Beitrags einen Hyperlink auf das entsprechende YouTube-Video des Fersehberichts setzt, ohne seinen Prüfpflichten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit desselben nachgekommen zu sein.
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21. Mai 2012

Haftung für Werbelinks auf Parkseite

Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10

Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.

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02. April 2012 Top-Urteil

Rapidshare haftet als Störer

"Hosting" in silbernen Buchstaben in einem hell gefließten Raum.
Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09

Der Filehoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner User als Störer auf Unterlassung. Das Werk ist nicht bereits mit dem Upload öffentlich zugänglich gemacht, sondern erst mit der Verbreitung der Links, die auf das Werk verweisen. Das Geschäftsmodell von Rapidshare ist nicht rechtswidrig. Allerdings birgt das Geschäftsmodell von Rapidshare strukturell die Gefahr von massenhaften Urheberrechtsverletzungen in sich, sodass ihm gleichwohl gesteigerte Prüfungs- und Handlungspflichten aufzuerlegen sind.

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26. März 2012

Betreiber von kino.to verurteilt – User auch strafbar?

Urteil des AG Leipzig vom 21.12.2011, Az.: 200 Ls 390 Js 184/11 Im Rahmen einer Verurteilung eines Mitarbeiters von kino.to vertritt das AG Leipzig die Ansicht, dass bereits die Nutzung eines Streamingprogamms (Betrachten eines Streams) eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zwar werden während des Streamingvorganges Teile des Films nur temporär gespeichert, doch auch dies stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Die Ausnahmevorschrift § 44a UrhG ist nicht einschlägig, da insbesondere die vorübergehenden Vervielfältigungsstücke im Streamingvorgang eine ganz wesentliche wirtschaftliche Bedeutung für den Nutzer haben.
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21. März 2012 Kommentar

Haftet Rapidshare für seine User?

Kommentar zum Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09

Nicht erst seit der Inhaftierung von Kim Schmitz (Megaupload) stellt sich die Frage, ob sogenannte Filehoster für den urheberrechtswidrigen Content verantwortlich gemacht werden können, die User einstellen. Das schweizerische Unternehmen Rapidshare ist ein Filehoster der ersten Stunde. Dementsprechend führt das Unternehmen seit Jahren Gerichtsverfahren wegen der urheberrechtlichen Relevanz seines Geschäftsmodells. Nunmehr hat das OLG Hamburg eine Haftung des Filehosters Rapidshare erneut bejaht (OLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09).

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19. März 2012 Top-Urteil

Rapidshare haftet

Blaues Download-Zeichen mit grauer Umrandung.
Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 15.03.2012, Az.: 5 U 87/09

Rapidshare trifft die Pflicht konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen zu treffen, sobald diese bekannt geworden sind. Ein Geschäftsmodell, das den Upload und Download von Dateien ermöglicht, führt als solches zwar noch nicht zu dieser Pflicht. Allerdings birgt das Geschäftsmodell von Rapidshare die Gefahr massenhafter Urheberrechtsverletzungen in sich, sodass die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar ist.

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