Inhalte mit dem Schlagwort „Liste jugendgefährdender Medien“

15. Juni 2015

„Stress ohne Grund“ für Bushido: Eilantrag gegen Entscheidung der Bundesprüfstelle hat Erfolg

Schild mit Achtzehn Plus Zeichen
Beschluss des OVG NRW, Pressemitteilung vom 03.06.2015, Az.: 19 B 463/14

Die Aufnahme der Tonträger „NWA“ und des Musikvideos „Stress ohne Grund“ in die Liste jugendgefährdender Medien war unzulässig. Bei einer Abwägung der widerstreitenden Interessen des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit hätte insbesondere der Rapper Shindy als Hauptinterpret angehört werden müssen, weswegen die Indizierungsentscheidung rechtswidrig war.

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25. Mai 2010

Rechtmäßige Entscheidung über Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien

Urteil des VG Köln vom 23.03.2010, Az.: 22 K 181/08

Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
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