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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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