Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenz“

26. September 2023 Top-Urteil

Wer zahlt die Kosten des Verfahrens bei einem Urheberrechtsstreit?

Urteil des LG Köln vom 30.03.2023, Az.: 14 O 222/22

Legt ein Kläger schon vor dem Prozess seine Urheberschaft hinreichend dar, so kann der Beklagte sich nicht auf ein "sofortiges Anerkenntnis" nach §93 ZPO berufen, um sich den Prozesskosten zu entziehen. Dabei muss der Kläger nur einen "hinreichenden" Beweis dargelegt haben, der nicht die Qualität einer gerichtlichen Beweisführung aufweisen muss, so das LG Köln.

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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25. September 2019

Falsche Aussage über Inhaberstatus- Irreführung des Verkehrs

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.08.2019, Az.: 6 U 40/19

Die Aussage eines Unternehmens eine bestimmte Marke gehöre zu ihrem Unternehmen, obwohl dies nicht wahr ist, stellt eine Irreführung dar. Denn diese Aussagen lassen sich nur so verstehen, dass besagtes Unternehmen selbst Inhaber der Marke ist. Es ist unerheblich, dass das Unternehmen mit dem wahren Eigentümer der Marke gesellschaftsrechtlich verbunden ist und die Lizenz an der Marke hält. Kunden könnten dem fälschlichem Inhaber der Marke eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zumessen, was die Irreführung noch verstärkt.

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21. August 2019 Top-Urteil

Anbieten eines Computerprogramms auf einem Downloadportal stellt öffentliche Wiedergabe dar

Hand drückt auf Downloadsymbol
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 132/17

Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.

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18. Februar 2019

Durchsetzung eines Patents in einer marktbeherrschenden Position

Festplatte Computer
Endurteil des LG München I vom 31.01.2019, Az.: 7 O 14461/17

Selbst wenn sich der Patentinhaber (hier: Qualcomm Inc.) in einer marktbeherrschenden Stellung befindet, darf er nicht daran gehindert werden, sein Recht an dem Patent durchzusetzen, da die Marktstellung bei der Geltendmachung von Patentverletzungen irrelevant ist. Wird aufgrund einer Patentverletzung ein Verkaufsverbot von Geräten gefordert, liegt darin kein rechtsmissbräuchliches Vorgehen, selbst wenn dadurch die Geschäftsausübung der beklagten Konkurrenz (Apple Inc.) möglicherweise erschwert wird.

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04. Februar 2019

Keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr bei englischer Bezeichnung „Cab“

Smartphone mit Taxi App
Urteil des LG Dortmund vom 28.12.2018, Az.: 4 O 151/18

Bei einer Werbung mit der englischen Bezeichnung „Cab“ für eine App zur Vermittlung von Fahraufträgen an Mietwagen- und Taxiunternehmen besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr. Dies gilt insbesondere, wenn die Farbe der Mietwägen des Unternehmens nicht die „typische Taxifarbe“ (Hellelfenbein) aufweist. Allein die Bezeichnung „Cab“, die übersetzt „Taxi“ bedeutet, begründet keinen Unterlassungsanspruch.

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31. Januar 2019

Hinweis auf bereits erloschenes Patent ist wettbewerbswidrig

gelbes Auto auf Tisch zwischen Händen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2018, Az.: I-2 U 26/18

Wird auf Verpackungen, Anleitungen und Produktbeschreibungen auf ein Patent hingewiesen, das jedoch zur Zeit des Werbeauftritts bereits erloschen ist, stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ein solcher Hinweis fördert fälschlicherweise die Annahme eines durchschnittlichen Verbraucherkreises, dass das Patent tatsächlich besteht.

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23. Oktober 2018

Bezeichnung einer Partyveranstaltung als „Ballermann Party“ kann Markenrechtsverletzung darstellen

Menschen die auf einer Party mit den Händen hoch feiern
Urteil des OLG München vom 27.09.2018, Az.: 6 U 1304/18

Es stellt eine Markenrechtsverletzung an der eingetragenen deutschen Wortmarke „Ballermann“ dar, wenn ohne Einwilligung des Markeninhabers Partyveranstaltungen als „Ballermann Party“ beworben werden. Auch wenn der angesprochene Verkehrskreis mit dem prägenden Begriff „Ballermann“ eventuell eine Örtlichkeit auf der spanischen Insel Mallorca assoziiert, an welcher ein „ausschweifendes Partyleben“ stattfindet, stellt der Begriff keine lediglich rein beschreibende Bedeutung im Sinne eines allgemeinen Gattungsbegriffs für Partyveranstaltungen dar, wie dies etwa bei einer „Halloween Party“, „Beach Party“ oder auch „Christmas Party“ der Fall sein kann.

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16. August 2018

Auch Lacher müssen bezahlt werden: Fernsehsender darf Konkurrenz-Ausschnitte („TV-Flops“) nicht kostenfrei wiedergeben

Mann hinter der Kamera in einem Raum zur Aufzeichnung einer Fernsehsendung
Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 116/17

Werden im Rahmen einer Fernsehsendung Videosequenzen anderer Sender ausgestrahlt, so kann dies nach § 24 Abs. 1 UrhG bzw. § 51 Abs. 1 UrhG generell kostenfrei zulässig sein. Ein solcher Fall liegt allerdings nicht vor, wenn die Sequenzen 1:1 wiedergegeben werden und keine Auseinandersetzung mit deren Inhalt an sich erfolgt. Soll dadurch vielmehr die Belustigung der Zuschauer bewirkt werden, indem lustige Pannen anderer Sendungen eingespielt werden, so ist eine derartige Wiedergabe lizenz- und damit kostenpflichtig.

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08. September 2017

Vorläufig gestatteter Weitervertrieb eines HIV-Medikaments

verschiedene Medikamente gegen HIV liegen auf einem Dokument
Urteil des BGH vom 11.07.2017, Az.: X ZB 2/17

a) Ob sich der Lizenzsucher innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolglos bemüht hat, vom Patentinhaber die Zustimmung zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen geschäftsüblichen Bedingungen zu erhalten, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.

b) Ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz für einen pharmazeutischen Wirkstoff kann auch dann bestehen, wenn nur eine relativ kleine Gruppe von Patienten betroffen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Gruppe einer besonders hohen Gefährdung ausgesetzt wäre, wenn das in Rede stehende Medikament nicht mehr verfügbar wäre.

c) Ein zögerliches Verhalten des Lizenzsuchers ist bei der nach § 85 Abs.1 PatG erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen. Ein solches Verhalten spricht aber nicht ohne weiteres gegen das Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

d) Der Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 85 Abs. 1 PatG bedarf nicht zusätzlich der in § 935 oder § 940 ZPO normierten Voraussetzungen.

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