Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzanalogie“

11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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19. Februar 2024 Kommentar

Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auch bei italienischer Webseite

Tastatur mit Schrift Domain Name und Weltkugel mit Buchstaben
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 21.12.2023, Az.: 14 O 292/22

Im Streit zwischen einer Verwerterin von Lichtbildwerken und einem italienischen Unternehmen, das unzulässigerweise Lichtbilder auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich machte, ging es bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gem. §§ 97 Abs. 2, 13, 19a, 72 UrhG vor allem darum, ob überhaupt deutsches Urheberecht hier durch ein deutsches Gericht anzuwenden sei.

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11. September 2020

BGH zur urheberrechtlichen Nachlizenzierung

Eine Karte von Berlin
Urteil des BGH vom 18.06.2020, Az.: I ZR 93/19

Eine Lizenzierung nach Verletzung ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen(zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten wird damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten "Lizenzgebühren" stellen nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bilden sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete "Mehrwert" steht typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung.

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30. Dezember 2019

Filesharing von Computerspiel – Schadenersatzberechnung

File Sharing: Urteilsspruch
Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.10.2019, Az.: 3 U 1387/19

Ein Videospiel wurde widerrechtlich über Filesharing im Internet angeboten, worauf die Klägerin den Betreiber des Internetanschlusses abmahnte und letztlich in erster Instanz 900 € Schadensersatz zugesprochen bekam. Doch die Klägerin legte dagegen Berufung ein und forderte ca. 5000 € an Schadensersatz, weil der (hypothetische) Online-Verkaufspreis für das Spiel mit der Anzahl der während der Spanne der Verletzungshandlung möglichen Abrufe multipliziert werden müsste. Dies lehnte das Gericht aber ab, da der in der Vorinstanz vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls festgelegte Schadensersatz von 900 € vollkommen ausreichend ist.

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07. Oktober 2019

Fernsehmoderator erhält 20.000 Euro wegen „clickbaiting“

Click Baiting Symbol auf Laptop
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2019, Az.: 15 U 160/18

Eine Zeitschrift hatte ein Bild von dem Moderator und drei anderen berühmten Personen im Internet veröffentlicht. Darunter befand sich der Text „Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen“. Wurde die Meldung angeklickt, gelangte der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift, wo über die tatsächliche Krebserkrankung eines der Prominenten berichtet wurde. Weil der Moderator in diesem Bericht allerdings nicht mehr erwähnt wurde, und auch sonst inhaltlich in keinem Zusammenhang mit der Überschrift stand, entschied das Gericht, dass es sich bei der Nutzung des Bildes um einen sog. „Klickköder“ handelte. Für eine solche kommerzielle Nutzung des Bildes muss die Zeitschrift jedoch zahlen.

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14. Februar 2019

Überschreitung von Nutzungsrechten an Lichtbildern

Hand hält Kamera
Urteil des OLG Köln vom 11.01.2019, Az.: 6 U 10/16

Schließt eine Online-Plattform einen Lizenzvertrag zur Verknüpfung von Bild-Datenbanken mit dem Betreiber einer solchen Datenbank, hängt es von den konkreten vertraglichen Bestimmungen ab, ob bzw. inwieweit die Bilder verwendet werden dürfen. Werden die Nutzungsrechte überschritten, können dem Urheber der Bilder Schadensersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie zustehen. Handelt es sich um Bilder, die von einem professionellen Fotografen angefertigt wurden, können die Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) angewandt werden. Die Höhe des Anspruchs hängt aber insbesondere davon ab, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vorgenommenen Benutzungshandlungen festgesetzt hätten. Bei der Berechnung des Streitwerts für die urheberrechtsverletzende Nutzung einer Vielzahl an Lichtbildern muss eine sachgerechte Bewertung erfolgen, die von den sonst üblichen Berechnungen für ein oder nur wenige Lichtbilder abweicht (hier: 52 Bilder pro 3.000 €).

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31. Januar 2019

Schadensersatz und Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern im Internet

Spiegelreflexkamera in Händen
Urteil des BGH vom 13.09.2018, Az.: I ZR 187/17

Bei der Geltendmachung einer Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild ist ein Streitwert in Höhe von EUR 6.000,00 angemessen. Schadensersatzansprüche für die widerrechtliche Verwendung können dabei im Rahmen der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG) berechnet werden. Sofern das Bild jedoch von einer Privatperson und nicht von einem professionellen Fotografen angefertigt wurde, kann die Anwendung der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zur Bezifferung der konkreten Höhe im Einzelfall ausscheiden. Dies gilt selbst dann, wenn das Bild in einem gewerblichen Rahmen Verwendung fand. Für die unberechtigte Nutzung eines Lichtbilds im Internet (hier: Facebook) kann vor diesem Hintergrund ein Betrag von EUR 100,00 angemessen sein, ebenso ein 100%iger Aufschlag für eine unterlassene Urhebernennung.

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23. Oktober 2018

Bezeichnung einer Partyveranstaltung als „Ballermann Party“ kann Markenrechtsverletzung darstellen

Menschen die auf einer Party mit den Händen hoch feiern
Urteil des OLG München vom 27.09.2018, Az.: 6 U 1304/18

Es stellt eine Markenrechtsverletzung an der eingetragenen deutschen Wortmarke „Ballermann“ dar, wenn ohne Einwilligung des Markeninhabers Partyveranstaltungen als „Ballermann Party“ beworben werden. Auch wenn der angesprochene Verkehrskreis mit dem prägenden Begriff „Ballermann“ eventuell eine Örtlichkeit auf der spanischen Insel Mallorca assoziiert, an welcher ein „ausschweifendes Partyleben“ stattfindet, stellt der Begriff keine lediglich rein beschreibende Bedeutung im Sinne eines allgemeinen Gattungsbegriffs für Partyveranstaltungen dar, wie dies etwa bei einer „Halloween Party“, „Beach Party“ oder auch „Christmas Party“ der Fall sein kann.

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20. August 2018

Verjährung der entstandenen Ansprüche bei Filesharing-Verletzungen

Tastatur mit der Taste "Filesharing" in einer Sprechblase
Beschluss des BGH vom 23.01.2017, Az.: I ZR 265/15

Hat ein Rechtsinhaber einen Anspruch auf Restschadenersatz, weil ein urheberrechtlich geschütztes Werk widerrechtlich im Internet zugänglich gemacht wurde, verjährt dieser Anspruch nach zehn Jahren. Zur Bestimmung des Gegenstandswerts für die Abmahnung werden die Aktualität sowie die Popularität des Filmes berücksichtigt. Der daraus entstehende Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten verjährt nach drei Jahren.

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27. Juni 2018

Filesharing eines Computerspiels: Schadensersatz mit Faktor 227 angemessen

Mann mit dunklem Kapuzenpullover und hochgezogener Kapuze sitzt in einem schwach beleuchteten Raum vor einem Computer-Bildschirm
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 26.04.2018, Az.: 6 U 41/17

Ein nach Lizenzanalogie berechneter Schadensersatz, der das 227-fache des mittleren Preises eines per Filesharing verbreiteten Computer-Spiels beträgt, kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls angemessen sein. An der grundsätzlichen Haftung ändert auch die Tatsache, dass nur kleine oder kleinste Dateifragmente bereitgestellt werden und das Werk in der Tauschbörse erst durch das Zusammenwirken aller Teilnehmer entsteht, nichts. Jeder Teilnehmer begeht dabei eine selbstständige Verletzungshandlung, indem er die Zugriffsmöglichkeit auf das geschützte Werk für Dritte eröffnet.

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