Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzgebühr“

03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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05. Oktober 2010

Fiktive Lizenzgebühr bei Werbung mit Promifoto

Urteil des HansOLG Hamburg vom 10.08.2010, Az.: 7 U 130/09

Wird ein Paparazzibild ohne Kenntnis des fotografierten Promis zu Werbezwecken verwendet, hat dieser einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Denn der Verlag erlangt durch die Verwendung zur Werbung einen vermögenswerten Vorteil, indem der Prominente unentgeltlich als Werbeträger missbraucht wird.
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05. Oktober 2010

Keine zusätzliche Lizenzgebühr bei Verwendung von Fotos für E-Paper-Ausgabe einer Print-Zeitung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 235/08 Ein Verlag darf die für eine Print-Zeitung lizensierten Fotografien ohne Zahlung weiterer Lizenzgebühren grundsätzlich auch für ein E-Paper verwenden. Ein freier Fotograf forderte für diese Nutzung im Rahmen der Lizenzanalogie jedoch Schadensersatz. Das OLG Düsseldorf folgte dennoch der Ansicht der Sachverständigen, wonach bei einem der gedruckten Zeitung identischen E-Paper, welches gegen Bezahlung zum Download steht und nur geringe Auflagenzahlen hat, regelmäßig keine weitere Lizenzgebühr zu zahlen sei. Lediglich in Sonderfällen –beispielsweise wenn die Urheberbenennung fehle- sei ein Aufschlag zu bejahen.
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09. Juli 2010

Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 324 O 690/09

Die unbefugte Werbung mit einem Bildnis stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Die Veröffentlichung einer Fotografie in einer Hochzeitszeitschrift, die Braut und Bräutigam während der Trauung zeigt, ist als besonders eingriffsintensiv und persönlichkeitsrechtsverletzend zu betrachten. Den Geschädigten steht ein Wertersatz zu, dessen Höhe im Rahmen der fiktiven Lizenzgebühr zu ermitteln ist. Vorliegend wurden Braut und Bräutigam jeweils 2.500 € zugesprochen.
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17. Februar 2010

Kein Entgelt für ein Promi-Foto

Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
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30. Oktober 2009

Löst die verwendete Methode eine Lizenzgebühr aus?

Urteil des BGH vom 23.07.2009, Az.: Xa ZR 146/07

Die Verpflichtung zur Zahlung einer Lizenzgebühr erstreckt sich im vorliegenden Fall anteilig auf alle unter Verwertung der Vertragsschutzrechte in Verkehr gebrachten Vertragsanlagen. Der Lizenzvertrag schafft damit eine sichere Grundlage für die Benutzung des Patents. Anknüpfungspunkt ist die Bestimmung einer Verbrennungsanlage zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ob die verwendete Methode, die Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, der erfindungsgemäßen entspricht, muss noch festgestellt werden.
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14. August 2009

Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08

Bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern können regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden. Zudem hat der Urheber des Bildes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk gemäß § 13 S. 1 UrhG. Unterlässt der unberechtigte Nutzer jedoch auch den Bildquellennachweis, steht dem Urheber weiter eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
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20. Juli 2009

Unberechtigte Nutzung von Fotografieteilen

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08 Die Rechte an Lichtbildern nach § 72 Abs. 1 UrhG gehen auch deshalb nicht unter, weil nur ein Teil des Bildes unberechtigt verwendet worden ist. Schutzgut der Norm ist auch der Teil des Bildes; insbesondere auch dann, wenn es sich um den prägenden Teil der Fotografie handelt. Dem Fotografen steht darüber hinaus nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100 % der Basisvergütung zu, wenn sein Name als Urhebervermerk nicht aufgeführt wurde.
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31. März 2009

Unberechtigte Verwendung von Fotos zu Werbezwecken

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.03.2009, Az.: 2/3 O 363/08

Werden Fotos von Prominenten unbefugt in Werbekampagnen benutzt, verletzt dies vermögensrechtliche Interessen der Betroffenen und somit deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Der Schadensersatz bemisst sich nach der fiktiven Lizenzgebühr, die sich an der Werbewirkung des Abgebildeten, insbesondere an dessen Marktwert und Bekanntheitsgrad, orientiert.
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16. März 2009

Deutsches Urheberrecht auch bei Bildern ausländischer Fotografen

Urteil des LG München I vom 18.09.2008, Az.: 7 O 8506/07 Besitzt ein Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an seiner Fotografie ist jede unberechtigte Verwendung seiner Fotografien regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung mit Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung. Auch bei Fotografen aus dem Ausland, insbesondere den USA und England, ist das deutsche Urhebergesetz gemäß §§ 120 Abs. 2 Nr. 2, 121 Abs. 4 UrhG anwendbar.
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