Keine Privilegierung für Lizenzverletzer
Urteil des LG Mannheim vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09 Der Verletzer eines Lizenzrechtes kann nicht verlangen, vom Inhaber der Lizenz in gleicher Weise privilegiert zu werden wie ein redlicher Lizenznehmer, insbesondere wenn die Privilegierung an Meldepflichten und Kontrollrechte geknüpft ist. Darum ist die Schadenshöhe anhand der vom Lizenzgeber regulär verlangten Lizenzgebühren zu schätzen, gerade auch dann, wenn die Lizenzverträge des Lizenzgebers eine Verzinsungpflicht bei Verzug des Lizenznehmers vorsehen.
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
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