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03. Mai 2017

Löschungsanspruch einer Marke ohne rechtserhaltende Nutzung

Markengesetz
Urteil des OLG Köln vom 30.09.2016, Az.: 6 U 18/16

Ein Löschungsanspruch einer Marke ist begründet, wenn diese nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt wird. Eine Benutzung verlangt eine Verwendung des fraglichen Zeichens zur Herkunftsunterscheidung auf dem Markt für konkrete Waren oder Dienstleistungen. Eine Marke wird nicht in rechtserhaltender Weise benutzt, wenn diese lediglich eine kostenlose Open-Source-Software auf einer Internetseite kennzeichnet, und der Markeninhaber neben der kostenlosen Zurverfügungstellung keinerlei weitergehende geschäftliche Tätigkeit entfaltet.

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