Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzverträge“

08. September 2009

Lizenz an Wahrnehmungsgesellschaft auf Verwaltungsgebiet beschränkt

Urteil des LG Mannheim vom 07.11.2008, Az.: 7 O 224/08 Kart

Ausländischen Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaften eingeräumte Rechte beschränken sich auf das Verwaltungsgebiet der Gesellschaft. Diese Regelung ist auch mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, wenn Gegenstand der Einräumung nur die Wahrnehmung der Rechte an den im Gebiet der Gesellschaft bestehenden nationalen Urheberrechten ist und somit keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt wird. Im Falle der Nichtbeachtung der Beschränkung kann die Gesellschaft als Störerin in Anspruch genommen werden.
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07. September 2009

Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.11.2008, Az.: 2-6 O 437/08

In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
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14. August 2009

Der Computer mit dem Aufkleber

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.06.2009, Az.: 11 U 71/08

Der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, das vom Antragsgegner als Lizenz-Sticker bezeichnet wird, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar und zielt auch nicht darauf ab, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen.
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14. August 2009

Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08

Bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern können regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden. Zudem hat der Urheber des Bildes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk gemäß § 13 S. 1 UrhG. Unterlässt der unberechtigte Nutzer jedoch auch den Bildquellennachweis, steht dem Urheber weiter eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
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11. August 2009 Top-Urteil

Thermoroll – Werbung mit „®“ bei nicht eingetragener Marke irreführend

Weißes R mit weißem Rand auf einem roten Hintergrund, als Puzzel.
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 219/06 - Thermoroll

a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.

b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

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20. Juli 2009

Unberechtigte Nutzung von Fotografieteilen

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.04.2009, Az.: 12 O 277/08 Die Rechte an Lichtbildern nach § 72 Abs. 1 UrhG gehen auch deshalb nicht unter, weil nur ein Teil des Bildes unberechtigt verwendet worden ist. Schutzgut der Norm ist auch der Teil des Bildes; insbesondere auch dann, wenn es sich um den prägenden Teil der Fotografie handelt. Dem Fotografen steht darüber hinaus nach § 13 UrhG ein Zuschlag von 100 % der Basisvergütung zu, wenn sein Name als Urhebervermerk nicht aufgeführt wurde.
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03. Juni 2009

Schadensersatz nach Lizenzvertrag

Urteil des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 42/06

Der Schadensersatz für die Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte kann nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierfür stellt man sich die Frage, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung vereinbart hätten. Es muss nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen nach dem fraglichen Vergütungsmodell geschlossen worden sind. 

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08. Mai 2009

„Zwangslizenzeinwand“ grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung Nr. 95/2009 des BGH vom 06.05.2009, Az.: KZR 39/06

Der Lizenznehmer eines Patents darf dieses im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag nutzen, wenn er die im angestrebten Vertrag festgelegten Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, einhält. Dies kann er mit dem "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" verteidigen, wo er geltend macht, dass der Patentinhaber durch die Versagung der Gestattung eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dafür müsse der Nutzer sich erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht haben und der Patentinhaber mit der Weigerung gegen das kartellrechtliche Verbot stoßen, andere Unternehmen ohne sachlichen Grund zu diskrimienieren oder zu behindern.

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27. April 2009

Stadtpläne nicht weiterverlinken

Urteil des AG München vom 11.07.2008, Az.: 142 C 116/08 Geographische Karten, die im Internet abrufbar sind, dürfen nicht auf der eigenen Homepage eingestellt werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Nutzung der Karten entgeltlich oder unenetgeltlich ist.
Allein die Möglichkeit, den Stadtplanausschnitt auf der Internetseite des urheberrechtlich Berechtigten aufzurufen und ausdrucken zu können, begründet keine konkludente Einwilligung darin, die Stadtkarte auch auf der eigenen Internetseite bereitzuhalten. Wird dennoch die Stadtkarte so auf der eigenen Webseite genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Kommt es zu einer derartigen Rechtsverletzung, steht dem Berechtigten sowohl ein Unterlassungsanspruch zu und ggf. sogar ein Schadensersatzanspruch zu.
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31. März 2009

Unberechtigte Verwendung von Fotos zu Werbezwecken

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.03.2009, Az.: 2/3 O 363/08

Werden Fotos von Prominenten unbefugt in Werbekampagnen benutzt, verletzt dies vermögensrechtliche Interessen der Betroffenen und somit deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Der Schadensersatz bemisst sich nach der fiktiven Lizenzgebühr, die sich an der Werbewirkung des Abgebildeten, insbesondere an dessen Marktwert und Bekanntheitsgrad, orientiert.
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