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Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzverträge“
11. Februar 2009
Urteil des Brandenburgischen OLG vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08
Die widerrechtliche Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern ist regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung. Der Verletzte kann den Verletzer auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch nehmen sowie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten und angemessene Lizenzgebühren fordern. Bei Nutzung des Bildes im Rahmen eines privaten Verkaufs und erstmaliger Rechtsverletzung jedoch ist der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 € zu beschränken.
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18. August 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.02.2008, Az.: 11 U 28/07
Wird eine Person mit ihrem Einverständis in einem Impressum genannt, so kann die Haftungsprivilegierung des § 8 Abs. 2 TDG nicht zu ihren Gunsten angewendet werden. Das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) schließt zum einen Unterlassungsansprüche nicht aus; zum anderen setzt die Bestimmung voraus, dass es sich bei der beanstandeten urheberrechtlichen Nutzung um fremde Informationen handelt.
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04. August 2008
Urteil des BGH vom 03.03.2008, Az.: II ZR 124/06
a) Die §§ 311, 317 AktG finden grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger (hier: die Bundesrepublik Deutschland) herrschendes Unternehmen i.S. von § 17 Abs. 1 AktG ist...
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10. Oktober 2006
Urteil des BGH vom 10.10.2006, Az.: KVR 32/05
a) Die Einräumung einer Lizenz stellt nur dann einen Kontrollerwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB dar, wenn es sich bei der Einräumung oder Übertragung der Nutzungsrechte um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" handelt (im Anschluss an BGHZ 119, 117 - Warenzeichenerwerb).
b) Der Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB ist in einem solchen Fall nur erfüllt, wenn der Lizenznehmer aufgrund der Lizenz in eine bereits vorhandene aktuelle Marktposition des Lizenzgebers einrückt (Fortführung von BGHZ 119, 117 - Warenzeichenerwerb).
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