Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzvertrag“

25. Oktober 2022 Top-Urteil

Paulaner darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen

Ein Glas Cola mit Eiswürfeln und Zitrone
Urteil des LG München I vom 11.10.2022, Az.: 33 O 10784/21

Im Streit zwischen Paulaner und Riegele über die Nutzung der Bezeichnung „Spezi“ hat das LG München I nun eine Entscheidung getroffen. Die Klägerin darf weiterhin die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ nutzen. Die Vereinbarung zwischen beiden Parteien aus dem Jahr 1974 wurde vom Gericht als Koexistenz- und Abgrenzungsvertrag und nicht als Lizenzvertrag ausgelegt. Solche Verträge seien nicht ordentlich kündbar, da wegen der unbegrenzt verlängerbaren Schutzdauer eingetragener Marken ein zeitlich unbegrenztes Bedürfnis bestehe die Benutzungsbefugnisse abzugrenzen. Für eine außerordentliche Kündigung habe die Klägerin der Beklagten keinen Anlass gegeben.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
05. August 2021

Übertragung von Sportsendungen auf einem Kreuzfahrtschiff

Ein Kreuzfahrtschiff fährt bei Sonnenuntergang auf dem Meer
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2021, Az.: 310 O 317/19

Die Betreiberin einer Kreuzfahrtreederei zeigte auf ihren Schiffen Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen ohne eine Lizenz dafür erworben zu haben. Eine Händlerin von Lizenzrechten stellte deshalb einen urheberrechtlichen Unterlassungsantrag beim LG Hamburg, welchen dieses mangels hinreichender Bestimmtheit für unzulässig erklärte. Laut Ansicht des Gerichts sei anhand der Bezeichnung "sportliche Großereignisse" nicht genau erkennbar, auf welche konkreten Veranstaltungen sich der Antrag beziehe.

Weiterlesen
11. September 2020

BGH zur urheberrechtlichen Nachlizenzierung

Eine Karte von Berlin
Urteil des BGH vom 18.06.2020, Az.: I ZR 93/19

Eine Lizenzierung nach Verletzung ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen(zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten wird damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten "Lizenzgebühren" stellen nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bilden sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete "Mehrwert" steht typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung.

Weiterlesen
14. August 2017

Zur Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Werk durch die Präsentation auf einer Messe

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht in roter Schrift
Urteil des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 92/16

Allein aus der Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland folgt nicht ohne weiteres, dass der Aussteller das Produkt damit gezielt bewirbt, um die Messebesucher zu dessen (späteren) Erwerb im Inland anzuregen. Von einer solchen gezielten Werbung ist nicht auszugehen, wenn der Aussteller die Messebesucher deutlich darauf hinweist, dass sie das ausgestellte Produkt nicht erwerben oder bestellen können, weil er sich Änderungen des Produkts vorbehält. Auch wenn das ausgestellte Produkt in den Schutzbereich eines urheberrechtlich geschützten Werkes eingreift, verletzt der Aussteller in einem solchen Fall durch die Präsentation des Produkts nicht das Verbreitungsrecht des Urhebers dieses Werkes und begründet dadurch auch keine entsprechende Erstbegehungsgefahr (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 – I ZR 133/13, GRUR 2015, 603 Rn. 21 bis 24 = WRP 2015, 717 – Keksstangen).

Weiterlesen
22. März 2017

Die Benutzung einer Unionsmarke durch Dritte wirkt rechtserhaltend

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2016, Az.: 6 U 95/16

Stimmt der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke durch Dritte zu, wirkt die Benutzung rechtserhaltend im Sinne der Unionsmarken-Verordnung. Voraussetzung ist weder der Abschluss eines Lizenzvertrags, noch das Verlangen eines Ausgleichs irgendeiner Art für die Zustimmung. Im Rahmen einer Werbung liegt dann keine markenmäßige Benutzung vor, wenn der Dritte die Marke nur als fremde Marke verwendet. Das ist etwa der Fall, wenn die Marke ohne Bezug auf eigene Produkte genannt wird (bloße Markennennung).

Weiterlesen
25. November 2016

Kein Schadensersatzanspruch wegen Filesharing bei Lizenz zur Verbreitung des Werkes in Tauschbörsen

ote Buchstaben "P2P", verbunden mit fünf schwarzen Kabelmäusen
Urteil des AG Kassel vom 22.03.2016, Az.: 410 C 4235/15

Umfasst die Lizenz eines Rechteträgers lediglich die Verbreitung des Werkes in Tauschbörsen und macht dieser von dem ihm eingeräumten Recht Gebrauch, stehen ihm bei Filesharing keine Schadensersatzansprüche zu. Da jegliche Folgenutzung des Werkes im Rahmen der Tauschbörse mit Wissen und Wollen des Rechteträgers geschieht und gerade der Funktionsweise eines solchen Netzwerkes entspricht, kann darin keine Urheberrechtsverletzung liegen.

Weiterlesen
18. August 2016

Die Nutzung eines Lichtbilds unter Creative Commons License begründet keinen Schadensersatzanspruch

blauer Kreis mit der Aufschrift "Creative Commons"
Beschluss des OLG Köln vom 29.06.2016, Az.: 6 W 72/16

Stellt ein Fotograf seine Lichtbilder unter der Creative Commons License kostenlos jedermann zur Verfügung, so kann er bei einer öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte ohne seine Einwilligung keinen Schadensersatz geltend machen. Der objektive Wert der Nutzung einer solchen Fotografie ist gleich Null, da das Lichtbild für die kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung frei verfügbar ist. Eine weitere entgeltliche Lizenzierung wäre daher sinnlos, damit ergibt sich auch aus einer Berechnung nach Lizenzanalogie nichts Anderes.

Weiterlesen
10. März 2016

Nachweis über Markenlizenzvertrag erfordert schriftliche Dokumentation des Vertragsschlusses

Warenzeichen-Symbol vor blauem Hintergrund
Urteil des BGH vom 21.10.2015, Az.: I ZR 173/14

a) Der Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr kann in der Regel nur durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses erbracht werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. März 2013 – I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 Rn. 51 = WRP 2013, 1473 – Baumann).

b) Ein Lizenzvertrag ist im Falle eines Lizenzkaufs regelmäßig beiderseits vollständig erfüllt (§ 103 Abs. 1 InsO), wenn die gegenseitigen Hauptleistungen erbracht sind, also der Lizenzgeber die Lizenz erteilt und der Lizenznehmer den Kaufpreis gezahlt hat.

c) Ein Lizenzvertrag, mit dem sich eine Konzerngesellschaft gegenüber den übrigen Konzerngesellschaften verpflichtet, ihnen zur Sicherung eines gemeinsamen Markenauftritts ein unentgeltliches Recht zur Nutzung einer Marke für die Dauer des Bestehens des Konzerns einzuräumen und sich die übrigen Konzerngesellschaften im Gegenzug zur entsprechenden Nutzung der Marke verpflichten, ist regelmäßig beiderseits vollständig erfüllt (§ 103 Abs. 1 InsO), wenn die eine Konzerngesellschaft die Lizenz eingeräumt hat und die anderen Konzerngesellschaften die Lizenz genutzt haben.

d) Ein Lizenzvertrag besteht auch nach dem Übergang der Marke auf einen neuen Rechtsinhaber zwischen dem ursprünglichen Rechtsinhaber und dem Lizenznehmer fort. Der neue Rechtsinhaber kann ohne Zustimmung des Lizenznehmers nicht in den Lizenzvertrag eintreten (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. März 1982 – KZR 5/81, BGHZ 83, 251, 256 bis 258 – Verankerungsteil).

e) Bei einem Erwerb von Gesamtheiten einzelner Wirtschaftsgüter eines Unternehmens wird der Erwerber nicht Gesamtrechtsnachfolger des Veräußerers (Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Januar 2013 – XII ZR 38/12, NJW 2013, 1083 Rn. 16).

f) Die Bestimmung des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GMV setzt nicht voraus, dass der Dritte konkrete Vorstellungen von der fraglichen Rechtshandlung hat. Es genügt, dass er die Umstände kennt, die auf die Vornahme der Rechtshandlung schließen lassen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a