Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt Julian N. Modi, LL.M. neben dem bereits im November 2010 erworbenen Titel "Fachanwalt für Informationstechnologie" (IT-Recht), ab sofort auch den Titel "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" führen darf.
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MultiMedia und Recht, Ausgabe 11/2011 Das von Herrn Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. am 16.08.2011 vor dem AG Dachau erstrittene Urteil (Az.: 2 C 1423/10) ist in der Zeitschrift „MultiMedia und Recht“ - Ausgabe 11/2011 - erschienen. Dieselbe Entscheidung wurde bereits als Entscheidung der Woche in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) - Ausgabe 42/2011 - veröffentlicht.
Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herrn Rechtsanwalt Jörg Khöber nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Gewerblicher Rechtsschutz des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz (CIP) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf der Titel Master of Laws (LL.M.) verliehen wurde.
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Wir freuen uns bekannt geben zu dürfen, dass Herrn Rechtsanwalt Kilian Besler nach erfolgreicher Teilnahme am European Legal Informatics Study Programme (EULISP) der Leibniz Universität Hannover die Titel Master of Laws (LL.M.) „IT-Recht und Geistiges Eigentum“ sowie Master of Laws (LL.M.) "Information and Communication Technology" verliehen wurden.
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