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20. Dezember 2018

Gesamtkontext entscheidet, ob Kommentar als Satire zu verstehen ist

Hasskommentar auf Tastaturtaste
Beschluss des OLG Köln vom 18.10.2018, Az.: 15 W 57/18

Die Bewertung der Zulässigkeit einer Sperrung eines Nutzers hängt von der zutreffenden Sinndeutung der streitgegenständlichen Äußerung ab. Um den Aussagegehalt zu erfassen muss das Verständnis eines Durchschnittslesers und der allgemeine Sprachgebrauch in einem Gesamtzusammenhang beurteilt werden. Beruft sich der Nutzer darauf, dass der Kommentar als Satire zu verstehen ist, muss dies der Gesamtkontext des Kommentars deutlich aufzeigen.

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