Inhalte mit dem Schlagwort „Löschung“

09. März 2022

Keine Pflicht Dritte zur Löschung von Facebook Videos aufzufordern

Handy umringt von Datenstömen
Urteil des LG Köln vom 13.01.2022, Az.: 14 O 127/20

Das Bereitstellen von fremden urheberrechtlich geschützten Facebook-Videos auf Instagram verpflichtet den Betreiber des Instagram Accounts nicht, Nachahmer, die das Video auf Facebook bereitstellen, zur Löschung der Beiträge aufzufordern. Das LG Köln stellte fest, dass in diesen Fällen der Betreiber weder als Störer, noch aufgrund der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung in Anspruch genommen werden kann. Das andere Content-Anbieter die geschützten Videos ebenfalls herunterladen und bereitstellen, ist nicht als Vertiefung der früheren Urheberrechtsverletzung anzusehen.

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16. Februar 2022

Facebook erhält kein Recht auf Löschung der Kommentare eines Nutzers

Urteil des OLG Celle vom 20.01.2022, Az.: 13 U 84/19

Ein Facebook-Nutzer hatte unter einem Artikel über das Abtreibungsgesetz in New York kommentiert: „die Amis sind einfach nur pervers, und haben spaß am morden echt furchtbar“, und unter einem Bericht über einen Vorfall mit einem Asylbewerber: „umfahren“. Facebook hatte daraufhin diese Beiträge gelöscht und das Konto des Nutzers gesperrt, wogegen der Nutzer gerichtlich vorging. In der zweiten Instanz hat nun das OLG Celle entscheiden, dass diese Klage teilweise begründet ist, denn der Entfernungsvorbehalt der Nr. 3.2 der Nutzungsbedingungen i.V.m. Teil III Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards von Facebook sei unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Daraus ergibt sich allerdings keine so gravierende Vertragslücke, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre, eine ergänzende Vertragsauslegung, aus der sich ein Recht auf Löschung der Beiträge ergibt, kommt in diesem konkreten Fall mithin ebenfalls nicht in Betracht. Auch der aus § 242 BGB hergeleitete Rückgewährseinwand kann nicht geltend gemacht werden.

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16. November 2020

Kündigung von Konto bei sozialem Netzwerk nach verweigerter Identitätsprüfung

Ein Mann hat eine Wolke vor dem Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 03.09.2020, Az.: 2-03 O 282/19

Das LG Frankfurt a. M. hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein soziales Netzwerk ein Konto kündigen bzw. löschen darf, wenn der zugehörige Nutzer seine Identität nicht bestätigt. Die Beklagte hatte Identitätsprüfungen durchgeführt, um gegen Fake Profile vorzugehen, dabei aber nicht zwingend einen Personalausweis gefordert, sondern auch ein Foto ausreichen lassen. Da soziale Netzwerke keinem generellen Kontrahierungszwang unterliegen, ist der Betreiber nicht zum Vertragsschluss mit einem seine Mitwirkung verweigernden User verpflichtet. Dass der klagende Nutzer seine Anonymität wahren wollte, spielt keine Rolle, weil er hierfür auf andere Netzwerke hätte ausweichen können und seine Identität darüber hinaus nur gegenüber dem Betreiber und nicht gegenüber anderen Usern hätte offenlegen müssen.

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30. Oktober 2020

Kein „Freischuss“ bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Beiträgen in sozialen Netzwerken

Eine Person tippt auf einem Smartphone
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 03.09.2020, Az.: 2-03 O 48/19

Dem Betreiber eines sozialen Netzwerks muss nicht die Möglichkeit zugestanden werden, Beiträge, die womöglich gegen die Bestimmungen des sozialen Netzwerks gegen „Hassrede“ verstoßen, zunächst zu löschen und erst nach einer Beschwerde der Nutzer wiederherzustellen. Eine solche Möglichkeit eines „Freischusses“ würde dazu führen, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks ohne sachliche Rechtfertigung Beiträge löschen und dabei darauf hoffen könnte, dass der betroffene Nutzer keine Beschwerde erhebt. An der für einen Unterlassungsanspruch des betroffenen Nutzers erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlt es deshalb nicht schon deswegen, weil der Beitrag wiederhergestellt wurde.

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23. Oktober 2020

Facebook-Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung eines gelöschten Beitrags in einem sozialen Netzwerk

Handy mit Datenströmen
Beschluss des OVG Berlin-Branenburg vom 11.08.2020, Az.: OVG 11 N 16.19

Wird der Beitrag eines Facebook-Nutzers wegen eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook auf Grundlage des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) gelöscht, so steht dem Nutzer kein Anspruch gegen die Behörde auf Einschreiten gegen die Löschung zu. Facebook kann nämlich aufgrund des NetzDG nicht dazu gezwungen werden, den betroffenen Beitrag erneut in dem sozialen Netzwerk freizuschalten. Ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch hinsichtlich der Löschung ist nicht gegeben, da der Erlass des NetzDG mangels eines Aktes der vollziehenden Gewalt keinen tauglichen Anknüpfungspunkt als verletzende Amtshandlung für einen Folgenbeseitigungsanspruch darstellt.

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23. Oktober 2020

Social-Media-Plattformen dürfen in ihren AGB Hassrede verbieten

AGB Würfel
Beschluss des OLG Hamm vom 15.09.2020, Az.: 29 U 6/20

Bestimmungen in AGB, welche das Teilen von sogenannten Hassnachrichten verbieten, sind weder als überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu beurteilen noch stellen sie eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer im Sinne des § 307 BGB dar. Nutzer deren Beiträge aufgrund einer solchen Bestimmung gelöscht werden, können sich auch nicht auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Im Verhältnis zwischen Plattformbetreiber und Nutzer gelten die Grundrechte allenfalls mittelbar, wobei hier eine Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten der Betreiber und der Nutzer erfolgt. Danach können unternehmerische Entscheidungen der Betreiber der Plattform Eingriffe in die Meinungsfreiheit rechtfertigen, sofern dafür sachliche Gründe bestehen.

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15. Juni 2020

Anforderungen an eine Online-Löschpflicht

MIt einem Besen werden codierte Daten entfernt/gelöscht
Urteil des LG Dortmund vom 06.02.2020, Az.: 18 O 58/19

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs hat dafür Sorge zu tragen, dass Online-Beiträge aufgrund von irreführender Werbung auch tatsächlich gelöscht werden, selbst wenn diese nicht von ihm selbst stammen. Erforderlich ist lediglich die Kenntnis von einer bestehenden Löschpflicht. Es ist demnach nicht ausreichend, dass der Schuldner dem Betreiber einer Internetseite lediglich eine E-Mail übersendet, mit der Bitte, den Eintrag zu löschen. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Schuldner sicherstellt und auch bestätigt, dass der Online-Eintrag auch gelöscht wurde.

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30. August 2019

Portal darf Daten von Ärzten ohne Zustimmung nicht verwenden

Mann in weißem Kittel hält daumen hoch neben abgehakten Boxen
Urteil des LG Bonn vom 28.03.2019, Az.: 18 O 143/18

Ein Internet-Portal, welches Besuchern ermöglicht Ärzte in ihrer Umgebung zu suchen und zu bewerten, darf Daten von Ärzten nicht ohne deren Zustimmung nutzen. Zwar darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine ähnliche Seite weiterbetrieben werden, da sie als neutraler Informationsmittler handelt, jedoch unterscheidet sich der dortige Fall deutlich. Denn in dem hier verurteilten Portal können Ärzte durch Erwerb eines "Premium-Pakets" gewisse Vorteile erlangen, wie etwa die individuelle Ausgestaltung ihres Profils, das Hochladen eines Profil Bildes oder sogar die Möglichkeit auf dem Portal selbst bei konkurrierenden Ärzten Werbung zu schalten. Dadurch fühlen sich Besucher der Seite unterbewusst zu den zahlenden Ärzten hingezogen und die anderen haben einen großen Nachteil und den Druck auch für das "Premium-Paket" zu zahlen. Somit verlässt die Betreiberin der Seite ihre Position als neutraler Informationsmittler und handelt aus eigenem Gewinninteresse, wodurch sie nicht das Recht hat Daten nicht zahlender Ärzte, ohne deren Wissen oder Zustimmung, zu nutzen.

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29. Juli 2019

Anspruch auf Vergessenwerden im Internet?

Suchmaschine an Laptop
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 2-03 O 315/17

Suchmaschinen wie Google sind gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse, welche personenbezogene Daten einer Person enthalten, und die dazugehörigen URLs nicht anzuzeigen bzw. nicht auf diese zu verlinken, wenn dadurch Grundrechte der betroffenen Person verletzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die betroffene Person mit der Begehung von Straftaten in der Vergangenheit in den Medien in Verbindung gebracht wurde. Entscheidend ist hierbei das Resozialisierungsinteresse der betroffenen Person und der Zeitablauf zwischen der medialen Berichterstattung und der Gegenwart.

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