Zur Verantwortlichkeit eines Hostproviders für von ihm nicht verfasste Blog-Einträge
Ein Hostprovider haftet als Störer für fremde und nicht durch ihn gebilligte Beiträge, wenn er folgende Pflichten verletzt hat:
1. Der Hostprovider ist nur dann zum tätig werden verpflichtet, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer (ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung) bejaht werden kann.
2. Die Beanstandung des Betroffenen ist an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten.