Inhalte mit dem Schlagwort „Löschungsverfahren“

30. September 2016 Top-Urteil

BGH entgegen dem BPatG: Sparkassen-Rot muss nicht gelöscht werden

rotes Schild mit der Aufschrift "BANK" in weißen Buchstaben
Beschluss des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15

a) Im Rahmen einer Befragung zur Erstellung eines demoskopischen Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung ist mit der Eingangsfrage zu ermitteln, ob der Befragte das in Rede stehende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen schon einmal wahrgenommen hat. Erst im Anschluss daran kann bei dem Personenkreis, der das Zeichen kennt, nachgefragt werden, ob er es als Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen sieht. Dabei darf die Eingangsfrage den herkunftshinweisenden Charakter des Zeichens nicht bereits suggerieren.

b) Steht fest, dass mehrere Dienstleistungen unterschiedlicher Art typischerweise von einem einzigen Unternehmen erbracht werden (hier: Bankdienstleistungen für Privatkunden) und der angesprochene Verkehr erwartet, wenn er die wichtigste dieser Dienstleistungen in Anspruch nimmt (hier: Führung eines Girokontos), dass das Unternehmen auf Anfrage weitere Dienstleistungen (hier: Ausgabe von Debit- und Kreditkarten, Kredite, Geldanlagen usw.) anbietet, kann dieses Dienstleistungsbündel Gegenstand einer einzigen Befragung zur Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens sein, das hierfür Geltung beansprucht.

c) Ein demoskopisches Gutachten kann den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung erbringen, wenn es keine grundlegenden methodischen Mängel aufweist und nach Abschlägen einen Kennzeichnungsgrad von über 50% ergibt.

d) Ein demoskopisches Gutachten ist nicht geeignet, die Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens zu widerlegen, wenn auf sein Ergebnis wegen methodischer Mängel Aufschläge gemacht werden müssen, die dazu führen, dass für das in Frage stehende Zeichen ein Kennzeichnungsgrad von über 50% erreicht wird.

e) Ebenso wie größere Zeiträume zwischen Anmeldetag und Zeitpunkt der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens regelmäßig die Annahme ausschließen, das Gutachtenergebnis könne auf den Anmeldetag zurückbezogen werden, stehen größere Zeiträume zwischen der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens und der Entscheidung über den Löschungsantrag im Regelfall dessen Verwertung im Rahmen der Prüfung einer Verkehrs-durchsetzung im Entscheidungszeitpunkt entgegen.

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26. Juni 2019

Darlegung der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke im Löschungsverfahren

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.04.2019, Az.: 6 U 96/18

Innerhalb eines markenrechtlichen Löschungsverfahrens wegen Nichtbenutzung muss der Kläger aufzeigen, dass eine Benutzung durch den Markeninhaber nicht feststellbar ist. Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der rechtserhaltenden Benutzung liegt hingegen beim Markeninhaber. Ansonsten muss dieser wegen Verfalls der Marke seine Zustimmung zur Löschung erteilen. Um eine ernsthafte Benutzung im Sinne des Markengesetzes anzunehmen, muss die Marke in einer üblichen und wirtschaftlich sinnvollen Art und Weise genutzt werden. Eine Lizenzerteilung an Dritte reicht grundsätzlich nicht aus, außer der Markeninhaber kann die ernsthafte Benutzung durch den Lizenznehmer nachweisen.

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07. Februar 2017

Markenschutz von quadratischen Schokoladentafelverpackungen

Quadratische Schokoladentafel
Beschluss des BPatG vom 04.11.2016, Az.: 25 W (pat) 78/14

In einem markenrechtlichen Löschungsverfahren können nicht nur Warenformen, sondern auch Warenverpackungsformen auf Schutzhindernisse überprüft werden. Das gilt nicht nur für notwendige Verpackungen, sondern auch für sog. Warenumverpackungen, die die Form der Ware deutlich erkennen lassen. Im Hinblick auf die beanspruchte Ware „Tafelschokolade“ ist eine dreidimensionale, quadratische Verpackungsgestaltung gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht markenfähig und deshalb zu löschen.

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22. Juli 2016 Top-Urteil

Rote Farbmarke der Sparkasse wird nicht gelöscht

Rotes Schild an einem Gebäude, auf dem in weißer Schrift Bank steht
Pressemitteilung Nr. 129/2016 des BGH zum Beschluss vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15

Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke Rot der Sparkassen ist nicht zu löschen. Hat sich eine abstrakte Farbmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag infolge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt, so kann die Marke gem. § 50 Abs. 2 S. 1 MarkenG nicht gelöscht werden. Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung von abstrakten Farbmarken ist, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzeichen für die Waren oder Dienstleistungen sieht, für die die Marke Geltung beansprucht.

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28. April 2014

smartbook

Beschluss des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZB 59/12

a) Für die Beurteilung der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG einerseits und der Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 4 bis 10 MarkenG andererseits gelten keine unterschiedlich strengen Maßstäbe. Die jeweiligen Eintragungshindernisse sind vielmehr unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses auszulegen, das jedem von ihnen zugrunde liegt.

b) Im Löschungsverfahren muss auch bei einem lange zurückliegenden Eintragungsverfahren das Vorliegen eines Schutzhindernisses zum Zeitpunkt der Markenanmeldung zuverlässig festgestellt werden. In Zweifelsfällen darf eine Löschung der Marke nicht erfolgen.

c) Eine dem Eintragungsverfahren nachfolgende, die Waren oder Dienstleistungen beschreibende Verwendung des Markenworts ist kein Indiz für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke, wenn die beschreibende Verwendung vom Löschungsantragsteller veranlasst worden ist.

d) Weist eine Wortfolge (hier: smartbook for smart people) einen unterscheidungskräftigen Bestandteil auf (hier: smartbook), wird dies im Regelfall dazu führen, dass auch der Wortfolge in ihrer Gesamtheit die Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht fehlt.

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10. April 2014

test

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZB 65/12

a) Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist im Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Prüfung maßgeblich, ob das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden ist, wenn der Anmelder sich nicht mit einer Zeitrangverschiebung nach § 37 Abs. 2 MarkenG einverstanden erklärt hat.

b) Liegt der Prüfung der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG im Eintragungs- oder Löschungsverfahren ein Meinungsforschungsgutachten zugrunde, ist bei einer statistisch ausreichend großen Stichprobe vom ermittelten Durchschnittswert ohne Berücksichtigung der Fehlertoleranz auszugehen.

c) Wird die Streitmarke zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) nicht mehr isoliert, sondern nur noch als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens benutzt, kann aufgrund der Verwendung des zusammengesetzten Zeichens auf eine fortbestehende Verkehrsdurchsetzung der Streitmarke nur geschlossen werden, wenn diese in dem zusammengesetzten Zeichen nicht dergestalt aufgeht, dass sie nicht mehr als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.</p

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16. November 2012

Kündigung eines Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 04.10.2012, Az.: 6 U 217/11 Auch ein Unterlassungsvertrag kann aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden. Ein solcher Grund kann dann vorliegen, wenn wegen des Vorwurfs einer Verletzung einer Wort- /Bildmarke eine Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden ist.
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10. Dezember 2009

Von Bindungswirkungen und Rechtsmissbräuchen im Markenrecht

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 6 U 106/09

Kann aufgrund des Ablaufs der 10-Jahres-Frist eine vermeintlich entgegen eines absoluten Schutzhindernisses eingetragene Marke nicht mehr im Wege eines Löschungsverfahrens angegriffen werden, so ist das Gericht dennoch an die Eintragung der Marke gebunden. Diese Bindung spiegelt den Bestandsschutz der 10-Jahres-Regelung wieder. Das Gericht entschied außerdem, dass im Rahmen der Durchsetzung des Markenrechtsschutzes nicht allein aus überhöhten Gegenstandswerten und einer regen Abmahntätigkeit auf einen Rechtsmissbrauch zu schließen ist.
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23. September 2009

Obstland: Eintragungsfähige Marke oder fehlende Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08

Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.
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09. April 2009

Erledigung des Löschungsverfahren durch Verzicht auf die Eintragung einer Marke

Beschluss des BPatG vom 06.04.2009, Az.: 25 W (pat) 3/06

Mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Eintragung einer Marke, wobei davon ausgegangen wird, dass das Amt aus technischen Gründen keine richtige Eintragung vornehmen konnte, geht keine konkludente Verzichtserklärung hinsichtlich der eingetragenen Marke einher. Allenfalls könnte von einem Verzicht unter einer Bedingung gesprochen werden, was aber eine ausdrückliche Verzichtserklärung voraussetzen würde.
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