Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.06.2019, Az.: 11 U 51/18
Ein Logo kann nicht als schutzwürdige schöpferische Leistung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG angesehen werden, wenn seine ästhetische Wirkung nicht auf einer künstlerischen Leistung beruht, sondern nur dem Gebrauchszweck geschuldet ist. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn der Graphiker die Schriftgröße von einem bereits bekannten und frei zugänglichen Schrifttypus so verändert, dass der Schriftzug auch auf kleinen Abbildungen zu erkennen ist, da diese Veränderung nur dem Gebrauchszweck geschuldet ist.
Urteil des KG Berlin vom 22.11.2015, Az.: 5 W 252/15
Wirbt ein Unternehmen unter Angabe des Namens und des Logos eines Testveranstalters blickfangartig mit einem von diesem ermittelten Testergebnis, so ist dadurch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Testers nicht verletzt, weil dieser grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet ist und ein verständiger Durchschnittsverbraucher daher nicht davon ausgeht, dass der Veranstalter des Produkttests gezielt für die getesteten Produkte werben will. An dieser Einschätzung ändert auch der Abschluss eines Lizenzvertrags nichts.
Urteil des LG Essen vom 04.07.2014, Az.: 45 O 8/14
Wirbt ein Händler auf der Verkaufsplattform eBay mit dem Symbol „geprüftes eBay-Mitglied“, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig, da dieser Status von eBay bereits wieder abgeschaffen wurde. Beim Verbraucher entsteht dadurch der unzutreffende Eindruck, es handle sich um einen seriösen Verkäufer, dessen Identität von eBay überprüft wurde.
Die RŽD, die russische Eisenbahn AG, sieht im Icon der iOS-App „Railway Tarif“ ihre Rechte am eigenen Logo verletzt. Ein Moskauer Gericht hat im April nun über eine Rechtsverletzung zu entscheiden, wobei auch ein Vergleich nicht ausgeschlossen scheint. Zwar geben beide Seiten keine Stellungnahme ab, doch hat Apple immerhin schon das streitgegenständliche Logo aus der App verbannt. Pikanterweise ist dies für den US-Konzern, der selbst beispiellos rigoros gegen Markenverletzungen vorgeht, bereits die zweite rechtliche Auseinandersetzung mit einer Eisenbahngesellschaft binnen kurzer Zeit.
Beschluss des OVG Bremen vom 23.03.2010; Az.: 1 B 356/09
Kaufhäuser dürfen Fußballtrikots auch dann verkaufen, wenn auf den Artikeln das Logo eines ausländischen Sportwettenanbieters aufgedruckt ist, der hierzulande nicht im Besitz einer gültigen Glücksspiellizenz ist. Es handelt sich bei dem Verkauf nicht um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, sondern nur um den Verkauf von Fansportartikeln, da der für Werbung erforderliche Wille fehlt.
Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.
Das Bildzeichen einer Jeanshosentasche kann nicht als Logo oder (Zweit-)Marke angemeldet werden, da es nicht hinreichend unterscheidungskräftig ist. Die dargestellte fünfeckige Form entspricht dem gängigen Muster einer üblicherweise in der Modebranche verwendeten, auf Bekleidungsstücken angebrachten Tasche. Diese wird in gewöhnlicher Ausgestaltung als dekoratives Element wahrgenommen, aber nicht als betrieblicher Herkunftshinweis.
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