Inhalte mit dem Schlagwort „Lufthansa“

08. August 2013 Top-Urteil

Prämien aus dem Vielfliegerprogramm einer Airline sind frei übertragbar

Flugzeit im Landeanflug bei Sonnenuntergang.
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2013, Az.: 5 U 46/12

Die Einschränkung der Teilnahmebedingungen eines Vielfliegerprogramms dahingehend, dass erworbene Prämiendokumente nicht weiterveräußert oder sonst weitergegeben werden dürfen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Kunde sei dadurch in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen - die Einlösung gesammelter Meilen in Form von Prämiendokumenten - gestört, wohingegen das Interesse der Fluggesellschaft - nämlich die Bindung der Kunden an ihr Unternehmen - als nicht anerkennenswert schutzwürdig anzusehen ist. Somit muss dem Kunden auch die Nutzung von Prämiendokumenten in dem Umfang zugesichert werden, dass er sie frei übertragen kann.

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19. Juni 2017 Kommentar

Deutsche Lufthansa AG im URS-Verfahren erfolglos: Keine Suspendierung der Domain „lufthansa.reviews“

Flugzeug auf der Landebahn
Kommentar zum URS-Verfahren vom 11.05.2017, Claim Number FA1704001728186

„Domaingrabbing“ oder „Domainsquatting“ gehören mittlerweile zum Domain-Alltag. Gerade mit der steigenden Anzahl an verfügbaren Top-Level-Domains nehmen auch die unberechtigten Registrierungen bspw. bekannter Marken, Namen oder häufig gesuchter Begriffe zu. Dahinter steckt meist eine einfache Strategie: Entweder soll die Domain später gewinnbringend verkauft werden oder aber vorgeben, eine Webseite zu dem im Domainnamen angegebenen Begriff zu sein, um etwa Internetnutzer auf die Seite zu locken.

Die Deutsche Lufthansa AG sah sich nach dem erfolgreichen Verfahren im Hinblick auf die Domain „lufthansa.koeln“ im vergangenen Jahr nun erneut einer möglichen Kennzeichenrechtsverletzung ihrer Marke „Lufthansa“ ausgesetzt. Auslöser war diesmal die Registrierung der Domain „lufthansa.reviews“ durch die Global Domains Corp LLC.

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15. Juni 2016

Unzulässige Klauseln in Beförderungsverträgen der Lufthansa

Boarding Pass liegt neben einer Kredit-Karte, einem Miniatur-Fllugzeug und einem Smartphone auf einer dunklen Tastatur
Urteil des LG Köln vom 17.02.2016, Az.: 26 O 435/15

Klauseln eines Beförderungsvertrages sind unzulässig, wenn das Transparenzgebot nicht gewahrt und der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird. Diesem Gebot genügt eine Klausel jedenfalls dann nicht, wenn angeführt wird, dass eingetragene Reisedaten verbindlich seien und nur unter Umständen und nur gegen Zahlung einer Gebühr oder gar nicht verändert werden können, wenn nicht verdeutlicht wird, welche Änderungen Kosten nach sich ziehen, in welcher Höhe diese anfallen, ob es auch kostenfreie Änderungen gibt und ob der Fluggast auch für nicht selbstverschuldete fehlerhafte Angaben zahlen muss. Ergibt sich aus einer Klausel ebenfalls nicht, bis wann genau eine solche Änderung möglich sei, so ist auch diese Vereinbarung unzulässig. Insbesondere die Angabe „Im Vorfeld der Beförderung“ beinhaltet einen zu unbestimmten zeitlichen Spielraum.

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28. März 2014

Die Bezahlung einer Flugreise muss nicht bereits komplett bei Buchung erfolgen

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 08.01.2014, Az.: 2-24 O 151/13

Verlangt ein Luftfahrtunternehmen aufgrund seiner AGB bereits bei der Buchung eines Fluges die Bezahlung des vollen Flugpreises, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und ist damit als Regelung unzulässig. Will das Unternehmen eine solche Regelung damit begründen, dass ihm ansonsten die nötige Planungssicherheit fehle, so ist diese auch durch eine Anzahlung und der restlichen Zahlung in einem angemessenen Abstand vor der Beförderung zu erreichen.

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22. August 2012 Kommentar Top-Urteil

BGH sorgt für Klarheit: Keine Haftung der Lufthansa für Flugausfälle wegen Pilotenstreiks

Flugzeug auf der Startbahn
Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 133/12 des BGH vom 21.08.2012, Az.: X ZR 138/11

Nachdem die Deutsche Lufthansa 2010 zahlreiche Flüge wegen Pilotenstreiks strich, klagten zwei Kunden auf eine Ausgleichszahlung. Ihr Flug aus Miami nach Deutschland war von der Annullierungswelle betroffen. Untere Instanzen urteilten hierbei jedoch unterschiedlich - nun schaffte der BGH Klarheit und lehnte die Ausgleichzahlung ab.

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