Das Logo „KAMINE“ ist nicht schutzfähig
Beschluss des BPatG vom 05.09.2013, Az.: 24 W (pat) 536/11
Der Wort- und Bildkombination "KAMINE" fehlt es an jeglicher Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 6, 11, 19, 35 (insbesondere Werbung). Das Symbol stellt einen engen beschreibenden Zusammenhang zwischen den beanspruchten Dienstleistungen dar.