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23. August 2019

Online-Glücksspiel bleibt zunächst verboten

Handy mit Glücksspiel auf dem Bildschirm, daneben fallen Pokerchips herunter
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 03.07.2019, Az.: 4 MB 14/19

Das Veranstalten bzw. Anbieten von Online-Glücksspielen bleibt in Schleswig-Holstein auch weiterhin verboten. Ein auf Malta ansässiger Anbieter von Online-Glücksspiel hatte gegen das bestehende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrages geklagt und unter anderem eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit bemängelt. Dem konnte das OVG jedoch nicht folgen. Es konnte insbesondere keinen Beleg dafür erkennen, dass die Risiken von Online-Glücksspiel überschätzt werden.

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