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05. Januar 2010

„MALTESERS“ vs. „Maltinos“

Beschluss des BPatG vom 03.12.2009, Az.: 25 W (pat) 98/09 Die Inhaber der Marke "MALTESERS", die für die Waren Konfekt, Knabbererzeugnisse und Schokoladewaren eingetragen ist, legten vor dem BPatG gegen die für Schokolade- und Zuckerwaren eingetragene Marke "Maltinos" Beschwerde ein, da sie der Ansicht waren, "Maltinos" sei mit "MALTESERS" leicht zu verwechseln und würde sich daher nicht ausreichend von der bereits 1982 eingetragenen Marke "MALTESERS" unterscheiden. Dies unterstützt das BPatG jedoch nicht: Beide Begriffe beginnen zwar mit "Mal", jedoch unterscheidet sich das Gesamtklangbild beider Marken, so dass eine Verwechslung nicht zu befürchten sei. Folglich wurde die Beschwerde zurückgewiesen.
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