Inhalte mit dem Schlagwort „Mangel“

17. Oktober 2016 Top-Urteil

BGH erweitert den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers

heruntergekommenes Auto
Pressemitteilung Nr. 180/2016 des BGH zum Urteil vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 103/15

Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Beweislastumkehr gem. § 467 BGB wurde in zweifacher Hinsicht geändert. Infolge eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des EuGH zur Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, wird sowohl die Darlegungs- und Beweislast des Käufers abgesenkt sowie die Vermutungswirkung des § 476 BGB erweitert. Künftig muss der Verbraucher weder das Vorliegen eines Mangels, noch den Umstand, dass der Mangel dem Verkäufer zuzurechnen ist, beweisen. Die Vermutungswirkung umfasst jetzt auch den bisher vom Verbraucher zu belegenden Nachweis, dass ein erst nach Gefahrübergang eingetretener akuter Mangel auf einem latenten Mangel beruht.

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14. August 2019

Beschaffenheitsmangel: Mietwagen ist kein „Werkswagen“

Autoschlüssel mit Anhänger auf einem Stück Papier
Urteil des OLG Koblenz vom 25.07.2019, Az.: 6 U 80/19

Es stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug schriftlich ausbedungen wird, dass es sich um einen Werkswagen handelt. Das veräußerte Fahrzeug ist jedoch als mangelhaft anzusehen, wenn es sich wegen der vorangegangenen Nutzung als Mietwagen nicht um einen Werkswagen handelt. Dann weise das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf. Was unter dem Begriff des „Werkswagens“ zu verstehen ist, beurteile sich nach allgemeiner Verkehrssitte. Üblicherweise werde der Begriff des „Werkswagen“ als auf den Hersteller zugelassenes und von einem Werksmitarbeiter genutztes Fahrzeug verstanden. Eine Nutzung als Mietwagen werde hingegen nicht mit dem Begriff verbunden.

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24. Februar 2016

Keine Speicherung von Navigationsdaten bei Land Rover Discovery

Navigationssystem, integriert in die Mittelkosole eines Autos
Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2015, Az.: 28 U 46/15

Verweigert der Besteller eines Automobils die Abnahme des von ihm bestellten Wagens, weil er fälschlicherweise annimmt, dass besagter Wagen mit einem Permanentspeicher ausgestattet sei, welcher Fahrzeuginformationen mit denen des Navigationssystems verknüpft, ohne dass er diese eigenständig löschen könne, so steht dem Autohändler Schadensersatz zu. Etwas anderes könnte gelten, wenn eine nicht beeinflussbare Weiterleitung personenbezogener Daten von dem Fahrzeug an unbefugte Dritte zu befürchten stünde. Dafür gab es jedoch im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte.

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19. August 2014

Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei individuell angepasster Software

Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2014, Az.: 12 U 112/13

Ist Inhalt eines Vertrages die Lieferung und Installation von Standardsoftware und deren individuelle Erstellung oder Anpassung an individuelle Kundenwünsche, so findet das Werkvertragsrecht und eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a Abs.1 Nr.1 BGB Anwendung. Denn die individuelle Anpassung von Standardsoftware ist als Bearbeitung einer Sache einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei der Erstellung eines funktionierenden EDV-Gesamtsystems um ein körperliches Arbeitsprodukt.

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31. Juli 2014

Darlegungslast bei Software-Mängeln

Urteil des BGH vom 05.06.2014, Az.: VII ZR 276/13

Wird im Rahmen eines Werkvertrages die Anbindung eines Warenwirtschaftssystems an mehrere Onlineshops geschuldet, so genügt der Besteller seiner Darlegungslast hinsichtlich eines Mangels, wenn er vorträgt, der Vertragspartner sei verpflichtet gewesen, die Schnittstellen zu den Onlineshops herzustellen und dass diese Schnittstellen nicht funktioniert haben, d.h. ein automatischer Datenaustausch nicht stattgefunden habe. Der Besteller einer Software genügt demnach seiner Beweislast, wenn er Mangelerscheinungen, die er der fehlerhaften Leistung des Unternehmens zuordnet, genau bezeichnet. Zu deren Ursache muss er nicht vortragen.

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11. März 2011

Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Pressemitteilung Nr. 40/2011 des BGH zum Urteil vom 09.03.2011, Az.: VIII ZR 266/09 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt, wenn dieser die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat. Für den Fall, dass die Kaufsache nach einer Nachbesserung weiterhin den beanstandeten Mangel aufweist, entschied der BGH allerdings nunmehr, dass der Käufer nicht nachweisen muss, dass dieser Mangel auf dieselbe technische Ursache zurückzuführen ist, wie der zuvor gerügte Mangel. Sofern eine Verursachung durch ein unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen werden kann, bezieht sich die Beweislast des Käufers nicht auf die Frage nach der Ursache des Mangels.
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30. August 2010

Rücktritt nur bei erfolgloser Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 34/2010 des AG München zum Urteil vom 24.02.2010, Az.: 233 C 30299/09

Der Rücktritt von einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels an einem Produkt ist nur dann möglich, wenn dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde und der Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Reparatur hatte. Ein Rücktritt ist ferner dann möglich, wenn die Reparatur fehlgeschlagen oder vom Verkäufer verweigert wurde. Wird dem Verkäufer dagegen keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, ist ein Rücktritt unzulässig.
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01. Juli 2010

Keine Sachmangelrüge bei Lizenzanalogie

Urteil des AG München vom 11.07.2008, Az.: 142 C 116/08

Wer ohne Nutzungsrechte fremde Kartografien auf seiner eigenen Webseite gewerblich verwendet, muss sich im Wege der Lizenzanalogie so stellen lassen, als hätte er sich die Rechte durch Abschluss eines Lizenzvertrages einräumen lassen. Auf Mängel im Kartenmaterial und damit auf eine Verringerung der fiktiven Lizenzgebühr kann er sich nicht berufen, da er durch das unrechtmäßige Verwenden der Karten dem Lizenzgeber gar nicht erst die Möglichkeit eingeräumt hat, fehlerfreies Kartenmaterial liefern zu können.
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