Inhalte mit dem Schlagwort „mangelnde Unterscheidungskraft“

17. Februar 2014

„TIME RELEASE“ freihaltebedürftig

Beschluss des BPatG vom 21.01.2014, Az.: 24 W (pat) 532/12

Die Marke "TIME RELEASE" hat in ihrer Bedeutung bzw. dem deutschen Äquivalentbegriff "Depotwirkung" keine Unterscheidungskraft bei Kosmetikprodukten. Außerdem besteht für den Markt ein Freihaltebedürfnis an diesem Begriff, da es sich hierbei um eine weit verbreitete Produkteigenschaft handelt.

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28. März 2011

„Gute Laune“ keine Marke

Beschluss des BPatG vom 24.11.2010, Az.: 25 W (pat) 527/10

Das BPatG hat die Wortfolge "Gute Laune" als Wortmarke für Getränke abgelehnt. Dieser Wortkombination entnehme die Allgemeinheit, dass die Getränke bei Verzehr gute Laune herbeiführen. Es fehle dem Wortpaar daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
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