Eintragung von Werbeslogans als Markenzeichen
Beschluss des Bundespatentgericht vom 24.11.2010, Az.: 25 W (pat) 526/10: Die Wortkombination „Fühl Dich wohl“ ist für Getränke nicht als Marke eintragungsfähig, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Verbraucher verstehen sie nicht als Herkunftshinweis sondern als rein sachbezogene Aussage, weil Getränke wegen ihrer anregenden oder beruhigenden Wirkung einen Beitrag zum Wohlfühlen leisten können.
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