Inhalte mit dem Schlagwort „Marke“

06. Oktober 2009

Kinder III: Verkehrsdurchsetzung eines Wort-/Bildzeichens

Beschluss des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZB 94/06

a) Ein in der Art einer Dach- oder Zweitmarke verwandtes Zeichen kann auch als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in der Verwendung mit anderen Marken eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG erfüllen. b) Für die Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wort-/Bildzeichens nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein gegenüber dem reinen Wortzeichen geringerer Durchsetzungsgrund ausreichen.
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01. Oktober 2009

! ist keine eintragungsfähige Marke

Urteil des EuG vom 30.09.2009, Az.: T-75/08
Aufgrund einer Klage des Unternehmens JOOP! hat das europäische Gericht erster Instanz entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Bereits das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) lehnte die Anmeldung mit der Begründung ab, dass die Marke keine Unterscheidungskraft besitze. Für den Verbraucher ist ein einfaches Ausrufezeichen, das in keiner außergwöhnlichen Schriftgestaltung dargestellt ist, lediglich eine Anpreisung oder ein Blickfang.
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08. September 2009

„Bollywood macht glücklich!“ nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 36/09

"Bollywood macht glücklich!" wird die Markeneintragung verwehrt, da es sich hierbei nur um eine sloganartige Wortfolge handele, die als Werbeaussage allgemeiner Art aufgefasst wird und lediglich leichte Assoziationen mit der indischen Filmproduktion in Mumbay herstellt. Dies allein - auch zusammen mit der nicht besonders ausgefallenen grafischen Gestaltung des Schriftzugs - begründet keine ausreichende Unterscheidungskraft. Vielmehr müsste eine Wortfolge mehr als nur beschreibende Angaben oder Anpreisungen von Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten, um als Marke geschützt werden zu können.
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27. August 2009

Doppel-Klick öffnet keine Marke

Beschluss des BPatG vom 06.05.2009, Az.: 29 W (pat) 96/07

Der Wort-Bildmarke "Doppel-Klick" fehlt es an Unterscheidungskraft. Der Begriff ist ein lexikalisch nachweisbarer Fachausdruck, der breiten inländischen Verkehrskreisen geläufig ist. Die Bezeichnung ist als beschreibende Aussage dahingehend zu betrachten, dass die betreffenden Waren per Doppel-Klick aufgerufen werden können, also meist in elektronischer Form angeboten werden und auf diese Weise Zugang möglich ist. Des weiteren kann der Begriff eine Bezeichnung des inhaltlichen Gegenstands der Waren sein, die sich u.a. mit EDV beschäftigen.
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27. August 2009

Verwechslungsgefahr durch verschiedene Marken „idw“

Beschluss des BPatG vom 13.07.2009, Az.: 27 W (pat) 19/09

Bei der Beurteilung einer Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Marken kommt es auf die Wechselwirkung mehrerer Faktoren an, nämlich die Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und der Kennzeichnungskraft der jeweils älteren Marke. Die Ähnlichkeit von Waren bemisst sich nach Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren. Gegeben ist dies, wenn Verkehrskreise die Waren aufgrund des Namens, ein Akronym, gedanklich miteinander in Verbindung bringen.
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17. August 2009

Flaggennachahmung nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 115/09

Nicht nur Flaggen und und andere Hoheitszeichen sondern auch deren nachempfundene Bildmarken sind von der Anmeldung als Marke ausgeschlossen. Bei Nachahmungen kommt es nicht darauf an, ob sie in geometrischer Form mit dem originalen Staatssymbol identisch sind. Vielmehr ist auf heraldische Merkmale der Hoheitszeichen abzustellen. Weißt eine Bildmarke alle charakteristischen Merkmale des Staatssymbols ungeachtet der Geometrie auf, so ist sie nach § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 1 S. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig.
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21. Juli 2009

Dr. No beschreibt bloß die Ware

Urteil des EuG vom 30.06.2009, Az.: T-435/05

Soll festgestellt werden, ob ein Zeichen, hier der Titel eines Films, vor dem Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke als Marke benutzt worden ist, muss dies explizit nachgewiesen werden. Werden die Zeichen als beschreibender Hinweis auf Waren genutzt und sind die Waren auch mit anderen Herkunfstangaben versehen, so zeigt dies nur die betriebliche Herkunft aus derselben Serie. Dient das Zeichen, welches der Name einer Figur aus einem Film ist, als Verbindung einer Ware zum Film, so ist dies nur beschreibend.
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20. Juli 2009

Legosteine als Marke nicht eintragungsfähig

Beschlüsse des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Legosteine als dreidimensionale Marke nicht eintragungsfähig sind. Auf die Quaderform könne nicht abgestellt werden, da es sich um die Grundform der Warengattung handele und diese nicht geschützt werden kann. Auch die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins lassen sich markenrechtlich nicht schützen, da ihre Form lediglich der Erreichung der technischen Wirkung (dem Zusammenstecken) diene.
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15. Juli 2009

Unternehmenskennzeichenrechtlich verletzende Handlungen

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az.: 2 O 59/09

An einer das Unternehmenskennzeichenrecht verletzenden Benutzung fehlt es, wenn ein Zeichen ausschließlich zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen und nicht zur Kennzeichnung eines Unternehmens verwendet wird. Der Inanspruchnahme aus einem Unternehmenskennzeichen kann auch eine prioritätsältere eingetragene Marke entgegenhalten werden, wenn ein zumindest auch markenmäßiger Gebrauch angegriffen wird. ...

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